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Weiterbildung: Nachweis gemäß IDD erst ab 2018 nötig
06.02.2017 Mit Umsetzung der IDD in deutsches Recht tritt auch die regelmäßige Weiterbildungsverpflichtung in Kraft. Versicherungsvermittler müssen sich demnach ab dem 23.02.2018 mindestens 15 Zeitstunden pro Kalenderjahr weiterbilden. Der Gesetzgeber wird in einer noch zu erstellenden Verordnung die Details regeln, welche Schulungsinhalte anerkannt werden und wie der entsprechende Nachweis zu erbringen ist. „Weiterbildung ist für […]
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