EU-Transparenzverordnung (TVO)
EU-Transparenzverordnung – AfW und VOTUM bieten Formulierungshilfen für Vermittler (Stand Januar 2023)
Mit der Transparenzverordnung (TVO) geht Europa einen weiteren Schritt beim wichtigen Zukunftsthema Nachhaltigkeit. Diese trat bereits am 10. März 2021 EU-weit in Kraft. Seither müssen nicht nur Produktgeber nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten erfüllen. Auch Versicherungs- und Anlagevermittler – in der TVO kollektiv als Finanzberater bezeichnet – haben entsprechende Informationspflichten. Seit Beginn des Inkrafttretens dieser gesetzlichen Vorgaben begleiten die Verbände AfW und VOTUM Deutschlands Versicherungs- und Anlagevermittler mit kostenfreien Formulierungshilfen und Hinweisen für die praktische Umsetzung.
VOTUM und AfW sind sich darüber einig, dass das Thema Nachhaltigkeit kein kurzfristiger Trend ist. Daher sollte auch im Rahmen einer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung durch die Branche proaktiv agiert werden. Die beiden Verbände werden weiterhin aktiv den Austausch zwischen Anbietern und Finanzberatern zur Umsetzung von Nachhaltigkeitszielen in der Versicherungs- und Finanzanlageberatung fördern.
Die Hinweise und Formulierungsvorschläge können hier kostenfrei heruntergeladen werden.