Initiative freiwilliger Branchenstandard – DSGVO
Willkommen auf der Seite der „Initiative freiwilliger Branchenstandard – DSGVO“ für Versicherungsmaklerinnen und -makler
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Ein Expertenteam aus Datenschutz- und Vertriebsspezialisten hat nun in Trägerschaft des Bundesverband Finanzdienstleistung AfW eine praxisorientierte, verständliche und übersichtliche DSGVO-konforme Einwilligungserklärung und weitere Dokumente entwickelt, um mit dieser Initiative einen freiwilligen Branchenstandard zu etablieren.
Eine Vielzahl von Verbänden und Marktteilnehmern unterstützt diese Initiative. Neben den aufgeführten Verbänden sind dies Maklerpools und Verbünde sowie Versicherungsunternehmen.
Ziel des Branchenstandards ist es, möglichst breit am Markt akzeptierte und laufend aktualisierte Vorlagen für die Themen
- Einwilligungserklärung,
- Risikovoranfrage und
- Information zur Datenverarbeitung
zu schaffen. Diese sollen DSGVO-konform und unter Wahrung eines höchstmöglichen Verbraucherstandards sowohl den Bedürfnissen der Maklerinnen und Makler im Verhältnis zu ihren Kundinnen und Kunden als auch im Verhältnis zu Verbünden, Maklerpools und Versicherern Rechnung tragen. Gleichzeitig werden die Anforderungen an die Versicherungsunternehmen einbezogen, indem die Regelungen des GDV Code of Conduct Datenschutz und die unverbindlichen GDV-Musterformulierungen berücksichtigt wurden.
Dadurch werden Prozesse wie Bestandsübertragung, Bestandsverkauf und Risikovoranfragen deutlich erleichtert. Für Maklerinnen und Makler bedeutet die Verwendung des Branchenstandards zunächst eine deutlich höhere Rechtssicherheit als die Verwendung individuell erstellter Formulierungen. Darüber hinaus erfährt der Branchenstandard eine zunehmend flächendeckende Akzeptanz bei den Versicherern. Versicherer können durch standardisierte Einwilligungs-Formulare deutlich vereinfachte Prüfprozesse aufsetzen und infolgedessen die Vorgangsbearbeitung beschleunigen. Zeitaufwendige Einzelprüfungen entfallen.
Die beiden standardisierten Einwilligungserklärungen sollen das Gros der regelmäßig vorkommenden Datenverarbeitungsvorgänge zwischen Versicherern und Versicherungsmaklern sowie deren Untervermittlern, Maklerpools und Intermediären abdecken.
In welcher Form werden die Mustererklärungen zur Verfügung gestellt?
Die Einwilligungserklärungen stellen wir in Form von beschreibbaren PDF-Dokumenten, mit entsprechender Kennzeichnung und Versionsnummer sowie einem Feld zur Einfügung eines eigenen Logos (Whitelabel) kostenfrei zum Download zur Verfügung. Nicht gewünscht und gewollt ist eine inhaltliche Änderung. Nur so lassen sich höchstmögliche Rechtssicherheit und Aktualität der Dokumente gewährleisten sowie die angestrebten Synergieeffekte realisieren. Die Verwendung der Mustererklärungen ist daher nur in unveränderter Form gestattet.
Welche Mustererklärungen gibt es konkret und wozu dienen sie?
Aktuell liegt die Einwilligungserklärung in 2 Varianten vor:
- Eine Variante betrifft das „normale“ Antragsgeschäft und bildet hierfür die regelmäßig erforderlichen Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindungserklärungen ab.
- Die zweite Variante ist speziell für den Bereich der nicht anonymisierten Risikovoranfragen im Bereich der Lebens-, Unfall- und Krankenversicherer konzipiert worden, bei denen regelmäßig sensible Gesundheitsdaten an die Versicherer übermittelt werden. Diese Variante enthält zugleich auch die für die Versicherer zur Bearbeitung der Risikovoranfragen erforderlichen Einwilligungserklärungen.
Wie wird eine regelmäßige Aktualisierung des freiwilligen Branchenstandards sichergestellt?
Die Mustererklärungen werden von der „Initiative freiwilliger Branchenstandard – DSGVO“ aktualisiert, wenn sich infolge neuer Rechtsprechung, Vorgaben der Datenschutzaufsichtsbehörden oder Gesetzesänderungen ein entsprechender Anpassungsbedarf ergibt. Auch Anregungen aus der Branche werden von der Initiative geprüft und ggf. im Rahmen des Aktualisierungsprozesses eingearbeitet. Aktualisierungen werden auf der Internetseite der Initiative bekannt gegeben und anhand einer Versionshistorie transparent und nachverfolgbar gemacht. Die aktualisierten Fassungen treten an die Stelle der vorherigen Fassungen. Die Unternehmen, die der Initiative mitgeteilt haben, dass sie die beiden Mustererklärungen freigegeben haben werden von der Initiative über jede Aktualisierung informiert.
Was hat sich von Version 1.1 zur aktuellen Version 2.0 (Stand 03/2022) geändert?
Die aktuellen Einwilligungen zum Datenschutz und zur Schweigepflichtenbindung wurden grundlegend überarbeitet. Insbesondere erfolgte eine Trennung in zwei Dokumente: Die Einwilligung zur Datenverarbeitung und Schweigepflichtentbindung (kurz „EWE“) sowie eine EWE für den Bereich der Risikovoranfrage (kurz „EWE-Risikovoranfrage“). Die Überarbeitung erfolgte, damit die EWE von dem umfangreichen Anwendungsfall Risikovoranfrage entlastet wurde, was zu einer deutlichen Verkürzung des Dokuments führt. Des Weiteren wurden bzgl. der Formulierungen auf eine bessere Lesbarkeit geachtet. Dadurch sollen die Dokumente sowohl für Makler als auch Kunden übersichtlicher und besser verständlich werden.
Die Altversionen sind im Archiv EWE_Version1.1, Hinweise-Art-13 DSGVO zu finden.
Welche Marktteilnehmer unterstützen den freiwilligen Branchenstandard bereits?
Branchenverbände- und initiativen
- AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e.V.
- Arbeitskreis Beratungsprozesse
- BDVM – Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler e.V.
- BFV – Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler
- BVSV – Bundesverband der Sachverständigen für das Versicherungswesen e.V.
- IGVM – Interessengemeinschaft Deutscher Versicherungsmakler e.V.
- Pools für Makler – Mitglieder viele Maklerpools und -verbünde
- SdV – Schutzvereinigung deutscher Vermittler von Versicherungen und anderen Finanzdienstleistungen e.V.
- VOTUM – Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa e. V.
- VSAV e.V. – Vereinigung zum Schutz für Anlage- und Versicherungsvermittler
Maklerpools und Verbünde
- Apella AG
- aruna GmbH
- BCA AG
- blau direkt GmbH & Co. KG
- CHARTA Börse für Versicherungen AG
- degenia Versicherungsdienst AG
- Fonds Finanz Maklerservice GmbH
- FondsKonzept AG
- FONDSNET Holding GmbH
- Jung, DMS & Cie. Pool GmbH
- KAB Maklerservice GmbH
- MAXPOOL Maklerkooperation GmbH
- Netfonds AG
- Sachpool GmbH
- STATUS GmbH
- VEMA Versicherungsmakler Genossenschaft eG
- vfm Versicherungs- & Finanzmanagement GmbH
Versicherungsgesellschaften
- ALH Gruppe (Alte Leipziger Hallische)
- Allianz Lebensversicherungs-AG
- AxA Konzern AG
- Canada life Assurance Europe plc.
- ERGO Group AG
- Gothaer Allgemeine Versicherung AG
- HDI Deutschland AG
- IDEAL Versicherung AG
- INTER Versicherungsgruppe
- Lebensversicherung von 1871 a. G. München (LV1871)
- R+V Allgemeine Versicherung AG
- Standard Life
- Stuttgarter Versicherung AG
- Swiss Life AG Niederlassung für Deutschland
- Versicherungsgruppe die Bayerische
- VOLKSWOHL BUND Lebensversicherung a.G.
- Zurich Gruppe Deutschland
Marktteilnehmer
- Defino Institut für Finanznorm AG
- Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte
- Wirth-Rechtsanwälte
Was gilt bzgl. Unverbindlichkeit und Haftungsausschluss?
Die „Initiative freiwilliger Branchenstandard – DSGVO“ hat die kostenlosen und frei zugänglichen Dokumente mit großer Sorgfalt erstellt. Dennoch kann weder die Initiative noch der Anbieter dieser Webseite (der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V.) eine Haftung für die Richtigkeit und Aktualität der bereitgestellten Dokumente übernehmen. Durch den Aufruf und die Verwendung dieser kostenlosen und frei zugänglichen Inhalte kommt kein Vertragsverhältnis zwischen dem Nutzer und der Initiative oder dem Anbieter dieser Webseite zustande.
Die Verwendung der beiden Mustererklärungen ist zudem freiwillig, die Verwendung eigener Erklärungen bleibt unbenommen. Die Nutzung der Mustererklärungen erfolgt nach eigener Prüfung und in eigener Verantwortung.
Die ständige Überarbeitung und Weiterentwicklung erfolgt durch das Expertenteam. Dieses setzt sich aus folgenden Personen zusammen:
Peter Mainzer, Rechtsanwalt in Köln
Seit vielen Jahren als Rechtsanwalt, Syndikus und Datenschutzbeauftragter für verschiedene Versicherer sowie Makler tätig. Mehr zur Person
Guido Wehmeyer, Rechtsanwalt, Syndikusanwalt, Datenschutzbeauftragter (TÜV)
Allianz Lebensversicherungs-AG
Norman Wirth, Rechtsanwalt, Datenschutzbeauftragter (TÜV) LinkedIn
Florian Kölbl, Rechtsanwalt, Datenschutzbeauftragter
Abteilungsleiter Rechtsabteilung Fonds Finanz Maklerservice GmbH
Andreas Sutter, Datenschutzbeauftragter,
Director disphere protect, disphere interactive GmbH LinkedIn
Roberto Mangone, Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt),
CHARTA Börse für Versicherungen AG
Thomas Lenz, Rechtsanwalt
Langjährige Tätigkeit als Vertriebs- und Wettbewerbsrechtler in der Versicherungswirtschaft
Roland Sing, Syndikusanwalt
Swiss Life Deutschland (seit 2020)
Seit 2004 für verschiedene Versicherungsunternehmen als Spezialist für Vertriebsrecht tätig LinkedIn
Christian König, Datenschutzbeauftragter (TÜV)
Senior Consultant disphere protect, disphere interactive GmbH LinkedIn
Arne Wassermann, Volljurist, Privacy Counsel, Allianz SE
Langjährige Verbandstätigkeit und datenschutzrechtliche Betreuung der Vertriebe innerhalb der Allianz Deutschland AG
Christoph Eifrig, LL.M., Rechtsanwalt, Abteilungsleiter Recht, Datenschutzbeauftragter (IHK)
Netfonds AG
Wir bedanken uns bei Björn Fleck, der über einen langen Zeitraum unsere Arbeitsgruppe mit seiner Expertise unterstützt hat.
Datenschutzeinwilligung / Schweigepflicht-Entbindung
Version 2.0., 03/2022
Einverständniserklärung
Die Verwendung der beiden Mustererklärungen ist zudem freiwillig, die Verwendung eigener Erklärungen bleibt unbenommen. Die Nutzung der Mustererklärungen erfolgt nach eigener Prüfung und in eigener Verantwortung.
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Einwilligung Risikovoranfrage - Datenschutz
Version 2.0., 03/2022
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Hinweis Art. 13,14 DSGVO
Version 2.0., 03/2022
Word-Datei zum Download
Eräuterungen zum freiwilligen Branchenstandard - Datenschutz
Version 2.1, 01/2024