Informationen + FAQ für Vermittler zur Registrierungspflicht nach dem Geldwäschegesetz (GwG) über das Webportal „goAML“

Alle nach dem Geldwäschegesetz (GWG) Verpflichteten müssen spätestens ab 01.01.2024 in dem Online-Meldeportal „goAML“ registriert sein.
Meldepflichtige sind u.a. Immobilienmakler, Versicherungsvermittler (wenn sie Versicherungsanlageprodukte vermitteln) und Finanzunternehmen (also auch regelmäßig Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater mit einer Erlaubnis gem. § 34f bzw. § 34h GewO).

Mit Ablauf der bisher noch bestehenden Übergangsfrist am 31.12.2023 verstoßen alle Verpflichteten, die keine goAML-Registrierung vorweisen können, gegen das Geldwäschegesetz.

Die Registrierungspflicht gilt unabhängig davon, ob Sie einen Geldwäsche-Verdachtsmeldung abgeben werden.

Zur Registrierung geht es über den folgenden Link. Bitte scrollen Sie ganz nach unten zum Button „Registrieren“: https://goaml.fiu.bund.de/Home

Den AfW erreichten zahlreiche Anfragen von Vermittlerinnen und Vermittlern dazu. Dies hat uns bewogen, die wichtigsten Fragen in einem Fragen-Antwort-Katalog aufzugreifen und für die Vermittlerinnen und Vermittler somit eine erste Handreichung für die Erfüllung ihrer Registrierungspflicht zu geben. Bitte beachten Sie, dass es sich dabei nicht um einen abschließenden Katalog handelt und verbindliche Auskünfte nur die Financial Intelligence Unit (kurz FIU; deutsch: Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen) als die registerführende Stelle erteilen kann.

Wir wünschen eine erfolgreiche Registrierung!

Inhalt

Wir möchten darauf hinweisen, dass die FAQ wie auch der Chatbot keine Antworten auf individuelle Fehlerhinweise der goAML-Plattform geben können.
Empfohlen werden von der Plattform selbst zur Registrierung und später auch Anmeldung, die Browser Chrome und Firefox.

Ich möchte meine Fragen vom AfW-Chatbot beantworten lassen -> Hier entlang

  1. Wo muss ich mich als Verpflichteter registrieren?
  2. Wo finde ich das Meldeportal „goAML“?
  3. Ich bzw. meine Gesellschaft bin/ist im Transparenzregister eingetragen. Habe ich meine Pflicht damit erfüllt?
  4. Wer muss sich registrieren?
  5. Muss ich mich als Versicherungsvermittler registrieren?
  6. Lösen nur Versicherungsanlageprodukte die Registrierungspflicht beim Versicherungsvermittler aus?
  7. Macht es einen Unterschied, ob ich Versicherungsmakler oder Versicherungsvertreter bin?
  8. Muss ich mich als Finanzanlagenvermittler registrieren?
  9. Muss ich mich als Honorar-Finanzanlagenberater registrieren?
  10. Gibt es Ausnahmen wie z.B. Bagatellgrenzen oder für Einzelunternehmer?
  11. Ich besitze als Versicherungsvermittler eine Erlaubnis nach § 34d GewO. Ich übe die Tätigkeit jedoch nicht mehr aus, beziehe aber noch Bestandsprovisionen. Muss ich mich registrieren?
  12. Ich habe eine Erlaubnis sowohl als Versicherungsvermittler als auch eine Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler. Muss ich mich zwei Mal registrieren, also für jede Gewerbetätigkeit?
  13. Ich bin Geschäftsführer einer GmbH (Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d GewO). Ich selber als natürliche Person habe keine eigene Erlaubnis. Registriere ich die GmbH oder mich selber als Verpflichteten?
  14. Ich bin Geschäftsführer einer GmbH (Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d GewO) und besitze daneben auch eine eigene Erlaubnis als Versicherungsmakler nach § 34d GewO. Ich vermittle z.B. Lebensversicherungen über die GmbH als auch in meinem eigenen Namen. Genügt es, wenn ich die GmbH als Verpflichtete registriere?
  15. Meine Kollegin/mein Kollege und ich sind Versicherungsvermittler mit Erlaubnis nach § 34d GewO. Wir üben die Tätigkeit als GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) aus. Wer ist Verpflichteter?
  16. Muss ich mich registrieren, obwohl ich noch gar keine Verdachtsmeldung abgeben muss?
  17. Ich habe die Registrierungsseite „goAML“ online geöffnet. Muss ich nun den Bereich „Verpflichteter“ oder „Benutzerkonto“ auswählen für die Registrierung
  18. In der Eingabemaske von goAML soll ich die „Art der Organisation“ angeben. Was muss ich auswählen, wenn ich Versicherungsvermittler bin?
  19. In der Eingabemaske von goAML soll ich die „Art der Organisation“ angeben. Was muss ich auswählen, wenn ich Finanzanlagenvermittler (oder Honorar-Finanzanlagenberater) bin?
  20. Im Drop-down-Menü der Eingabemaske zur „Art der Organisation“ findet sich auch „Finanzdienstleister (§ 2 Abs. 1 Nr. 2 – 5 GwG“). Kann/muss ich das auswählen?
  21. In der Eingabemaske von goAML findet sich eine Checkbox „Finanzsektor“. Muss ich die als Versicherungsvermittler oder Finanzanlagenvermittler auswählen und aktivieren?
  22. Muss ich das Feld „BIC/SWIFT“ ausfüllen?
  23. Ich bin kein Einzelunternehmer, sondern übe meine gewerbliche Tätigkeit als Gesellschaft aus. Wie trage ich das ein?
  24. In der Eingabemaske von goAML soll ich Adressdaten und Erreichbarkeiten angeben. Gebe ich meine privaten oder geschäftlichen Daten an?
  25. Ich solle eine Mailadresse angeben. Gibt es Besonderheiten zu beachten?
  26. Ich kann an manchen Stellen keine Angaben machen, weil diese nicht auf mich zutreffen. Wie fülle ich die Stellen aus?
  27. Wen trage ich in der Rubrik als „Hauptverantwortliche Person“ ein?
  28. Benötige ich Unterlagen für die Registrierung?
  29. Wie reiche ich Unterlagen als Anlage über das Meldeportal online ein?
  30. Ich habe alle notwendigen Angaben in der Eingabemaske von goAML ausgefüllt. Obwohl ich im Meldeportal (noch) keine Unterlagen als Anlage hochgeladen habe, werden an der rechten Seite alle vier Register (Verpflichteter, Hauptverantwortliche Stelle, Anlagen und Zusammenfassung) als grün angezeigt und ich kann Registrierung abschließen.
  31. Ich habe meinen Registrierungsvorgang ohne Hochladen der Verifizierungsunterlagen abgeschlossen. Wie soll ich mich verhalten?
  32. Kann ich die Registrierung im Falle einer Zurückweisung wiederholen?
  33. Wo kann ich weitere Informationen zur Registrierung via goAML finden?

 

1. Wo muss ich mich als Verpflichteter registrieren?

Verpflichtete müssen sich bei der Financial Intelligence Unit (kurz FIU; deutsch:Zentralstelle für Finanztransaktions-untersuchungen) registrieren, um Verdachtsmeldungen abgeben zu können. Dazu hat die FIU ein elektronisches Meldeportal eingerichtet, dessen ausschließliche Nutzung Pflicht ist. In diesem Online-Meldeportal namens „goAML“ müssen Sie sich als Verpflichteter registrieren.

 

2. Wo finde ich das Meldeportal „goAML“?

Sie finden es unter https://goaml.fiu.bund.de/Home. Am Ende der Webseite findet sich der Button „Registrieren“.

 

3. Ich bzw. meine Gesellschaft bin/ist im Transparenzregister eingetragen. Habe ich meine Pflicht damit erfüllt?

Nein. Das Transparenzregister ist ein anderes Register, aus dem die wirtschaftlich Berechtigten ersichtlich sind. Hier geht es um das elektronische Meldeportal goAML, über dass die Verpflichteten geldwäscherechtliche Verdachtsmeldungen einreichen. Es sind zwei völlig unterschiedliche Dinge.

 

4. Wer muss sich registrieren?

Die Registrierungspflicht nach § 45 Absatz 1 GwG betrifft alle Verpflichtete nach dem GwG. Dazu zählen neben Banken, Vermögensverwaltern, Finanzdienstleistungsinstitute, Versicherungsunternehmen grundsätzlich auch Versicherungsvermittler, Finanzanlagenvermittler, Immobilienmakler u.a. (siehe Einzelheiten nachfolgende Fragen)

 

5. Muss ich mich als Versicherungsvermittler registrieren?

Versicherungsvermittler mit Erlaubnis nach § 34d GewO gelten dann als Verpflichtete, wenn sich ihre Tätigkeit auf Lebensversicherungen, Unfallversicherungen mit Prämienrückgewähr, Darlehen von Versicherern und Kapitalisierungsprodukte bezieht. Regelmäßig wird es bei Versicherungsvermittlern um die ersten beiden Produktarten (Leben und Unfall) gehen. Vermitteln und beraten Sie dazu, müssen Sie sich registrieren.Ein Versicherungsvermittler der z.B. nur Sachversicherungen oder private Krankenversicherungen vermittelt und berät, müsste sich hingegen nicht registrieren.

 

6. Lösen nur Versicherungsanlageprodukte die Registrierungspflicht beim Versicherungsvermittler aus?

Nein, siehe Frage zuvor. Versicherungsanlageprodukte wie z.B. fondsgebundene Lebensversicherungen, lösen die Registrierungspflicht aus. Aber nicht nur die kapitalbildenden Verträge, sondern auch bloße Risikolebensversicherungen. D.h. alle Arten von Lebensversicherungen sowie auch Rentenversicherungen einschließlich Riester- und Basis-Rentenverträge unterfallen dem Anwendungsbereich.

 

7. Macht es einen Unterschied, ob ich Versicherungsmakler oder Versicherungsvertreter bin?

Nein. Es müssen sich sowohl die Versicherungsmakler wie auch die Versicherungsvertreter mit Erlaubnis nach § 34d GewO registrieren.

 

8. Muss ich mich als Finanzanlagenvermittler registrieren?

Grundsätzlich ja. Finanzanlagenvermittler mit Erlaubnis nach § 34f GewO gelten als sog. Finanzunternehmen. Als Finanzunternehmen müssen sich die Finanzanlagenvermittler registrieren, sofern die nachfolgende Ausnahme nicht greift.

Erbringen die Finanzanlagenvermittler jedoch ausschließlich Tätigkeiten in Bezug auf Anlagen, die von geldwäscherechtlich Verpflichteten emittiert oder vertrieben werden, fallen sie nicht unter die Definition des Finanzunternehmens. In diesem Falle entfällt eine Registrierungspflicht.

 

9. Muss ich mich als Honorar-Finanzanlagenberater registrieren?

Für einen Honorar-Finanzanlagenberater mit Erlaubnis nach § 34h GewO gelten dieselben Anforderungen wie für Finanzanlagenvermittler, siehe Frage zuvor.

 

10. Gibt es Ausnahmen wie z.B. Bagatellgrenzen oder für Einzelunternehmer?

Nein. Es sind keine Grenzen wie z.B. Umsatzgrößen oder Unternehmensformen vorgesehen.

 

11. Ich besitze als Versicherungsvermittler eine Erlaubnis nach § 34d GewO. Ich übe die Tätigkeit jedoch nicht mehr aus, beziehe aber noch Bestandsprovisionen. Muss ich mich registrieren?

Die Frage ist nicht abschließend geklärt. Soweit keine Vermittlung und Beratung mehr stattfindet und der Bezug der Bestandsprovisionen lediglich nur noch der Generierung passiven Einkommens dient, sehen wir eine Einstellung der gewerblichen Tätigkeit. Ohne eine solche dürfte dann – ähnlich wie beim reinen Sachmakler – keine Verpflichtung (mehr) bestehen.

 

12. Ich habe eine Erlaubnis sowohl als Versicherungsvermittler als auch eine Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler. Muss ich mich zwei Mal registrieren, also für jede Gewerbetätigkeit?

Nein, es genügt, wenn Sie sich einmal als Verpflichteter registrieren, auch wenn Sie mehrere Gewerbe ausüben. Sofern Sie also Verpflichteter als Versicherungsvermittler und als Finanzanlagenvermittler sein können, registrieren Sie sich für den Bereich, in dem Ihr Tätigkeitsschwerpunkt liegt. (Zu den in goAML auszuwählenden Bereichen siehe Fragen nr. 18 und 19). Dies gilt auch für andere Tätigkeitsbereiche, sollten Sie noch weitere Gewerbe ausüben wie z.B. Immobilienmakler.)

 

13. Ich bin Geschäftsführer einer GmbH (Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d GewO). Ich selber als natürliche Person habe keine eigene Erlaubnis. Registriere ich die GmbH oder mich selber als Verpflichteten?

Die GmbH ist in diesem Beispiel der Gewerbetreibende. Die Gesellschaft ist Verpflichtete im Sinne des Geldwäschegesetzes und zu registrieren.

 

14. Ich bin Geschäftsführer einer GmbH (Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d GewO) und besitze daneben auch eine eigene Erlaubnis als Versicherungsmakler nach § 34d GewO. Ich vermittle z.B. Lebensversicherungen über die GmbH als auch in meinem eigenen Namen. Genügt es, wenn ich die GmbH als Verpflichtete registriere?

Nein, das genügt nicht. Die GmbH ist eine juristische Peron und selber Verpflichtete und die natürliche Person, die selber Erlaubnisträger ist, ist in eigenen Angelegenheiten ebenfalls ein Verpflichteter. Es sind daher beide einzeln zu registrieren.

Wäre einer von beiden hingegen z.B. nur im Sach-Geschäft tätig, so entfiele für die Person die Registrierungspflicht.

 

15. Meine Kollegin/mein Kollege und ich sind Versicherungsvermittler mit Erlaubnis nach § 34d GewO. Wir üben die Tätigkeit als GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) aus. Wer ist Verpflichteter?

Die GbR ist eine nicht registrierte Personenvereinigung. Verpflichtete sind hier jeweils die beiden Gesellschafter persönlich. Jeder der Gesellschafter muss sich registrieren.

 

16. Muss ich mich registrieren, obwohl ich noch gar keine Verdachtsmeldung abgeben muss?

Ja. Die Registrierungspflicht im Meldeportal goAML besteht unabhängig davon, ob Sie aktuell eine Verdachtsmeldung an die FIU machen müssen oder nicht. Sie müssen als Verpflichteter bis zum 01.01.2024 registriert sein.

 

17. Ich habe die Registrierungsseite „goAML“ online geöffnet. Muss ich nun den Bereich „Verpflichteter“ oder „Benutzerkonto“ auswählen für die Registrierung.

Sie wählen „Verpflichteter“ aus. Danach öffnet sich die Eingabemaske für ihre Angaben.

 

18. In der Eingabemaske von goAML soll ich die „Art der Organisation“ angeben. Was muss ich auswählen, wenn ich Versicherungsvermittler bin?

Als Versicherungsvermittler wählen Sie im Drop-down-Menü „Versicherungsbranche (§ 2 Abs. 1 Nr.7, 8 GwG“) aus.

19. In der Eingabemaske von goAML soll ich die „Art der Organisation“ angeben. Was muss ich auswählen, wenn ich Finanzanlagenvermittler (oder Honorar-Finanzanlagenberater) bin?

Als Finanzanlagenvermittler (oder Honorar-Finanzanlagenberater) wählen Sie im Drop-down-Menü „Finanzunternehmen (§ 2 Abs. 1 Nr. 6 GwG“) aus.

 

20. Im Drop-down-Menü der Eingabemaske zur „Art der Organisation“ findet sich auch „Finanzdienstleister (§ 2 Abs. 1 Nr. 2 – 5 GwG“). Kann/muss ich das auswählen?

Nein. Dieses Feld betrifft nur Finanzdienstleistungsinstitute u.a. mit BaFin-Erlaubnis. Versicherungsvermittler und Finanzanlagenvermittler fallen nicht darunter!

 

21. In der Eingabemaske von goAML findet sich eine Checkbox „Finanzsektor“. Muss ich die als Versicherungsvermittler oder Finanzanlagenvermittler auswählen und aktivieren?

Nein. (Dieses Feld ist nur für Banken, Finanzdienstleistungsinstitute, Versicherungsunternehmen etc. relevant.)

 

22. Muss ich das Feld „BIC/SWIFT“ ausfüllen?

Nein. Die Angaben zu „BIC/SWIFT“ ist kein Pflichtfeld für Vermittler. Das Feld richtet sich als Pflichtfeld an Banken etc. Sie als Vermittler tragen hier achtmal „X“ ein (also: XXXXXXXX).

 

23. Ich bin kein Einzelunternehmer, sondern übe meine gewerbliche Tätigkeit als Gesellschaft aus. Wie trage ich das ein?

Wenn Sie z.B. als GmbH tätig sind, tragen Sie die vollständige Firma (z.B. „Muster GmbH“) in das Feld „Name“ und in das Feld „Firmenbezeichnung“ ein. Kaufleute geben auch ihre Handelsregisternummer im entsprechenden Feld an.

 

24. In der Eingabemaske von goAML soll ich Adressdaten und Erreichbarkeiten angeben. Gebe ich meine privaten oder geschäftlichen Daten an?

Als Vermittler geben Sie Ihre geschäftliche Anschrift und Telefon etc. an. Sofern Geschäfts- und Wohnanschrift identisch sind, wählen Sie im Drop-down-Menü „geschäftlich“ aus.

 

25. Ich solle eine Mailadresse angeben. Gibt es Besonderheiten zu beachten?

Als Mailadresse soll grundsätzlich eine nicht auf eine bestimmte Person lautende E-Mail-Adresse angegeben werden (z. B. Funktionspostfach Ihrer Organisation oder des Geldwäschebeauftragten (sofern vorhanden). Haben Sie jedoch lediglich eine z.B. auf Ihren Namen lautende Mailadresse, so verwenden Sie diese.

Bei der Registrierung können maximal 2 verschiedene E-Mail-Adressen angegeben werden (eine für die Organisation, eine für die hauptverantwortliche Person). Es ist jedoch auch möglich in beiden Feldern die gleiche E-Mail-Adresse anzugeben.

 

26. Ich kann an manchen Stellen keine Angaben machen, weil diese nicht auf mich zutreffen. Wie fülle ich die Stellen aus?

Manche Angaben sind für Vermittler entbehrlich. Haben Sie z.B. mangels Eintrag gar keine Handelsregisternummer oder keine Niederlassung, so lassen Sie entsprechende Felder frei. Nur rot markierte Felder sind zwingend auszufüllen, da ohne diese Angaben keine Registrierung möglich ist.

 

27. Wen trage ich in der Rubrik als „Hauptverantwortliche Person“ ein?

Wer in Ihrem Unternehmen die in geldwäscherechtlichen Angelegenheiten hauptverantwortliche Person ist, hängt von Ihrer Organisationsstruktur ab.

Sofern Sie Einzelunternehmer sind, tragen Sie sich selbst ein und machen die zur Person abgefragten Angaben.

Handeln Sie in einer größeren Organisation und/oder in Gesellschaftsform, so geben Sie z.B. einen der Geschäftsführer oder Prokuristen an oder sofern vorhanden den Geldwäschebeauftragten. Es muss sich jedoch um die Person handeln, die in Ihrem Hause in geldwäscherechtlichen Angelegenheiten hauptverantwortlich ist. Sofern ein Geldwäschebeauftragter bestellt wurde, ist dieser zwingend als hauptverantwortliche Person anzugeben.

 

28. Benötige ich Unterlagen für die Registrierung?

Ja. Es sind Unterlagen zur Verifizierung einzureichen. Dies sind:

  • bei deutschen Staatsbürgern die Kopie des Personalausweises
  • bei ausländischen Staatsbürgern die Kopie des Reisepasses bzw. des Passersatzpapiers bei Personen aus einem EU-Mitgliedstaat
  • Bestellungsurkunde zum Geldwäschebeauftragen
  • Gewerbean- oder ummeldung
  • Zulassungsschreiben der entsprechenden Kammer (bei Vermittlern Auszug aus dem Vermittlerregister)
  • Handelsregisterauszug (sofern einschlägig)

 

Beispiele:

A ist Versicherungsmakler und Einzelunternehmer (aber kein Kaufmann).

  • Er reicht ein Kopie seines Personalausweises
  • Kopie seiner Gewerbeanmeldung
  • Kopie seiner Eintragung im Vermittlerregister

Die X-GmbH ist Versicherungsmakler mit Geschäftsführer A und B. Kein Geldwäschebeauftragter. Hauptverantwortliche Person ist B. Die X-GmbH reicht ein:

  • Kopie des Personalausweises von B
  • Kopie der Gewerbeanmeldung der X-GmbH
  • Kopie der Eintragung im Vermittlerregister der X-GmbH
  • Handelsregisterauszug der X-GmbH

Wie Beispiel 2, nur dass ein Geldwäschebeauftragter bestellt ist. Die X-GmbH reicht ein:

  • Kopie des Personalausweises des Geldwäschebeauftragten
  • Bestellungsurkunde zum Geldwäschebeauftragen
  • Kopie der Gewerbeanmeldung der X-GmbH
  • Kopie der Eintragung im Vermittlerregister der X-GmbH
  • Handelsregisterauszug der X-GmbH

Die Kopie vom Personalausweis muss nicht beglaubigt sein. Sie fertigen diese selber an. Gleiches gilt für die weiteren Dokumente.

Einen Auszug aus dem Vermittlerregister können Sie jederzeit unter https://www.vermittlerregister.info/ und einen Handelsregisterauszug jederzeit unter https://www.unternehmensregister.de/ureg/ kostenlos ziehen.

Alle personenbezogenen Daten dienen ausschließlich der Verifizierung und damit dem Abschluss des Registrierungsverfahrens. Die für die Verifizierung übermittelten Dokumente werden nach erfolgter Registrierung seitens der FIU unverzüglich vernichtet.

 

29. Wie reiche ich Unterlagen als Anlage über das Meldeportal online ein?

Wichtig: Sie laden die für die Verifizierung notwendigen Unterlagen (siehe Frage zuvor) in digitaler Form im Meldeportal goAML mit der Registrierung hoch! Vorzugsweise verwenden Sie das Format PDF. Dieses lässt sich einfach und mit geringer Dateigröße erzeugen und verarbeiten.

Zugelassene Dateitypen sind laut FIU: .doc, .docx, .xml, .png, .jpg, .pdf, .xls, .xlsx, .rtf, .txt; die maximale Dateigröße beträgt 20 MB.

 

30. Ich habe alle notwendigen Angaben in der Eingabemaske von goAML ausgefüllt. Obwohl ich im Meldeportal (noch) keine Unterlagen als Anlage hochgeladen habe, werden an der rechten Seite alle vier Register (Verpflichteter, Hauptverantwortliche Stelle, Anlagen und Zusammenfassung) als grün angezeigt und ich kann Registrierung abschließen.

Sobald Sie alle Angaben gemacht haben, steht alles auf „grün“ in goAML. Auch dann, wenn Sie noch keine Anlagen (siehe vorstehende Frage zu den notwendigen Unterlagen) angefügt/hochgeladen haben. Sie können technisch die Registrierung also abschließen. Wenn Sie das tun, erhalten Sie nach ein paar Wochen jedoch ein Monierungsschreiben der FIU. Dies kann zunächst eine Erinnerung sein, mit der Aufforderung, die Unterlagen innerhalb einer Frist bei der FIU per Mail nachzureichen. Bei Fristsäumnis/ Nichteinreichung wird Ihr Registrierungsantrag zurückgewiesen! Ihre Registrierung ist dann gescheitert! Sie sollten sich jedoch nicht darauf verlassen, dass Sie vorher ein Erinnerungsschreiben der FIU erhalten.

Laden Sie also zwingend die Dokumente im Registrierungsprozess hoch!

 

31. Ich habe meinen Registrierungsvorgang ohne Hochladen der Verifizierungsunterlagen abgeschlossen. Wie soll ich mich verhalten?

Sie erhalten nach ein paar Wochen ein Monierungsschreiben der FIU, mit Sie entweder aufgefordert werden, die Unterlagen per Mail nachzureichen oder mit dem Ihr Registrierungsantrag zurückgewiesen wird, da Sie die zur Verifizierung notwendigen Unterlagen nicht eingereicht haben! Sie können die Unterlagen nach Zurückweisung dann nicht mehr einreichen.

Wiederholen Sie bei Zurückweisung die Registrierung und laden dieses Mal die Unterlagen mit hoch.

Beachten Sie, dass die Frist zur Registrierung durch eine fehlerhafte, zurückgewiesene Registrierung nicht gewahrt ist.

 

32. Kann ich die Registrierung im Falle einer Zurückweisung wiederholen?

Ja, Sie können die Registrierung wiederholen und Sie müssen dies auch. Sie brauchen auch kein Rechtsmittel o.ä. einlegen. Sie wiederholen lediglich Ihre Registrierung.

 

33. Wo kann ich weitere Informationen zur Registrierung via goAML finden?

Die FIU hat diverse Publikationen zur Anwendung von goAML veröffentlicht. U.a. gibt es ein über 100 Seiten umfassendes „Handbuch goAML Web Portal“ sowie ein Video „Registrierung“ der Verpflichteten in goAML“. Sie finden diese Information unter https://www.zoll.de/DE/FIU/Software-goAML/Publikationen/publikationen_node.html.

 

AfW-Chatbot

(Für die Richtigkeit der Antworten können wir keine Haftung übernehmen)

PDF zu den FAQ

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