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25.06.2008 – Urteil gegen REWE rechtskräftig – Stop für Versicherungen im Supermarkt
Der AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. begrüßt, dass die REWE Deutsche Supermarkt KG aA. auf das Einlegen der Berufung gegen das Urteil des Landgericht Wiesbaden (Az.: 11 O 8/08) vom 14.05.2008 verzichtet hat. In
dem vom AfW - Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. geführten Rechtsstreit wurde REWE verurteilt, dass Versicherungsverträge in den von ihr betriebenen Einzelhandelsfilialen der Marke Penny nicht mehr in dieser Form angeboten werden dürfen.
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