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23.04.2009 – AfW als Experte im Finanzausschuss des deutschen Bundestages
Zum Vorhaben der Bundesregierung, das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG) zu ändern, fand am
22.04.2009 eine Anhörung vor dem Finanzausschuss des Bundestages statt. Der AfW war durch seinen geschäftsführenden
Vorstand, Rechtsanwalt Norman Wirth, vertreten. Auf Vorschlag der FDP-Fraktion war der AfW als einziger Vermittlerverband geladen. „Wir werten dies als klares Zeichen für die erhebliche Akzeptanz des Sachverstandes des AfW und die Relevanz seiner Mitglieder für den Finanzplatz Deutschland!“ äußert sich Wirth hierzu.
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