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06.07.2009 – CDU und SPD beantragen vollständige Regulierung des Finanzvertriebs
Der Bundestag hat am vergangenen Freitag mit der Mehrheit der großen Koalition beschlossen, dass er eine Regulierung aller Finanzprodukte analog des Versicherungsvermittlerrechts befürwortet. Grundlage dieses Beschlusses ist ein Antrag, den beide Regierungsparteien gemeinsam am letzten Sitzungstag vor der Sommerpause zur Abstimmung gestellt haben: „Verbraucherschutz bei Finanzdienstleistungen erweitern und durchsetzen“. Mit diesem Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, den Verbraucherschutz im Finanzdienstleistungssektor zu stärken. Dieses soll durch die Umsetzung von drei Kernpunkten erreicht werden:
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