Fragen und Antworten zur neuen DIN 77230

Wir veröffentlichen hier die Antworten auf eine Mitgliedsanfrage aus dem Oktober 2018.

 

  • Ist diese Norm irgendwo einsehbar?
    Ja, bald! Es gab bis Ende August 2018 eine Widerspruchsfrist. In dieser Frist waren die gesamten Einzelregelungen öffentlich. Es gingen beim Ausschuss ca. 500 Einsprüche ein, die alle einzeln bearbeitet wurden und zum Teil noch zu Veränderungen der DIN führten. Die Norm wird demnächst vom Beuth-Verlag in Berlin veröffentlicht und kann dort in Kürze erworben werden.

 

  • Wer legt diese Norm genau fest?
    Eine Norm hat zunächst immer einen oder mehrere Initiatoren. Das war hier die Defino vertreten durch Herrn Dr. Klaus Möller, der dann auch Obmann des Ausschusses wurde. Der DIN e.V. muss dann alle (!) interessierten Kreise an einen Tisch bekommen. Als interessierte Kreise gab es hier insbesondere den Verbraucherschutz, Banken, Versicherungen, Vertriebe, Makler, Pools und Verbünde, Wissenschaft und Verbände. Insgesamt waren zum Schluss 29 „Mitarbeiter“ aktiv. Einmal konstituiert bleibt der Ausschuss dauerhaft in seiner Zusammensetzung bestehen.Die Norm wird im Konsensverfahren entwickelt. Das führt zu einer sehr langdauernden Entwicklungsphase (in diesem Fall ca. 4 Jahre), aber dann schlussendlich auch zu einer marktübergreifenden Akzeptanz – auch der Verbraucherschützer.
  • Wer vergibt diese Norm (als Nachweis dafür, dass man danach arbeitet)?
    Es gibt unterschiedliche Qualitätsstufen. Zunächst einmal kann jeder Anbieter einer Dienstleistung selber die Aussage treffen, nach Norm zu arbeiten („Ich produziere oder verkaufe Ihnen DIN A4 Blätter“). Hier ist aber Vorsicht geboten. Diese Aussage ist ein Leistungsversprechen gegenüber Kunden (das sollte dann auch eingehalten werden und am besten nachweisbar sein!) und ist eine Besserstellung im Wettbewerb, durch die sich Konkurrenten schlechter gestellt fühlen könnten. Stellen die Mitbewerber fest, dass man doch nicht so richtig nach DIN arbeitet, dann kann es Abmahnungen hageln.Zur Sicherheit kann man sich extern von einer Zertifizierungsgesellschaft zertifizieren lassen. Wenn das „irgendeine“ Gesellschaft ist, dann ist das Zertifikat aber nicht viel wert. Insofern ist die höchste Stufe eine Zertifizierung durch einen akkreditierten Zertifizierer. Ein Qualitätskriterium ist zum Beispiel die Akkreditierung beim Deutschen Akkreditierungsrat. Unseres Wissens nach hat zur Zeit die Defino als einziger Zertifizierer in diesem Bereich eine Akkreditierung beantragt.

 

  • Welche Kosten entstehen im Rahmen der Umsetzung bzw. Beibehaltung dieser Norm?
    Aus dem Punkt zuvor erkennen Sie, dass man das nicht pauschal beantworten kann. Setzen Sie bereits eine Software ein, die sowieso DIN-zertifiziert ist (bzw. wird – denn noch gibt es die Norm ja gar nicht), dann hängen diese eventuellen Zusatzkosten am Software-Anbieter.Möchten Sie sich in Bezug auf die Norm weiterbilden, so finden Sie Angebote bei dem AfW-Fördermitglied GOING PUBLIC! Akademie für Finanzberatung AG.

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