Stellungnahme – ESMA Call for Evidence on sustainability in suitability and product governance

Die europäische Regulierungs- und Aufsichtsbehörde für die Finanzmärkte der EU, ESMA, hatte einen Call for Evidence zur praktischen Anwendung und Umsetzung der Nachhaltigkeitspräferenzabfrage von Kunden im Beratungsgespräch zu Finanzanlagen gemäß der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID) II gestartet. Abgabefrist war der 15.9.2023. Das Ziel dieses Call for Evidence besteht darin, Branchenfeedback zu sammeln, das dabei hilft, die Entwicklung des Marktes besser zu verstehen und Antworten darauf zu erhalten, wie die neuen MiFID-Regeln zur Nachhaltigkeit angewandt werden.

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Besonders engagiert: Die AfW-Fördermitglieder

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