Stellungnahme – Umsetzung der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten (SFDR)

Die Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten (SFDR) gilt seit März 2021 und verpflichtet Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater, auf Unternehmens- und Produktebene offenzulegen, wie sie Nachhaltigkeitsrisiken und die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen in ihre Prozesse sowohl auf Unternehmensebene als auch auf Produktebene integrieren. Außerdem werden zusätzliche Produktinformationen für nachhaltige Finanzprodukte eingeführt, die Nachhaltigkeitsangaben enthalten.

 

Ziel dieser öffentlichen Konsultation ist es, Informationen von einem breiten Spektrum von Interessenträgern, einschließlich Finanzfachleuten, Nichtregierungsorganisationen, zuständigen nationalen Behörden sowie professionellen Anlegern und Kleinanlegern, über ihre Erfahrungen mit der Umsetzung der SFDR einzuholen. Die Kommission möchte verstehen, wie die SFDR umgesetzt worden ist und welche möglichen Mängel bestehen, auch in Bezug auf die Wechselwirkung mit den anderen Teilen des europäischen Rahmens für ein nachhaltiges Finanzwesen, und mögliche Optionen zur Verbesserung des Rahmens ausloten.

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Besonders engagiert: Die AfW-Fördermitglieder

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