BaFin-Aufsicht für § 34f Vermittler/-innen: Wenden Sie sich an Ihren Bundestagsabgeordneten. Jetzt!
Liebe AfW-Mitglieder, liebe Vermittlerinnen und Vermittler,
heute erhalten Sie viele Argumente gegen einen Aufsichtswechsel der § 34f Vermittler/-innen. Denn jetzt wird es ernst mit den Plänen für eine teure und somit existenzgefährdende BaFin-Aufsicht: in zwei Wochen ist die Sachverständigen-Anhörung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages und noch vor der Sommerpause soll das auf einmal eilbedürftige Gesetz verabschiedet werden. Der AfW ist als Experte in die Sachverständigenanhörung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages benannt worden und wir werden dort gegen eine Kostenexplosion und für eine einheitliche Aufsicht unter dem Dach der IHKs kämpfen.
Wir setzen auf die tolle Gemeinschaft der AfW-Mitglieder und der gesamten Vermittlerschaft! Wir brauchen Ihre Unterstützung!
Wenden Sie sich bitte sofort an Ihre(n) Bundestagsabgeordnete (Ihren MdB finden Sie hier). Informieren Sie Ihren Abgeordneten über ein Gesetz, das trotz Corona-Krisenzeiten noch vor der Sommerpause verabschiedet werden soll, aber letztlich von allen Seiten abgelehnt wird: von der CDU, vom Bundesrat, vom Normenkontrollrat. Ja selbst von einigen Grünen-Abgeordneten. Nur die Bundes-SPD hält in Teilen noch daran fest.
Was können wir gemeinsam tun?
- Erfahrungsgemäß kommen identische Musterschreiben („Kopiervorlage“) bei Abgeordneten schlecht an. Wir hören dann: „Es geht um die Existenz und es wird nur eine Vorlage ausgedruckt? Dann kann es ja nicht so schlimm sein.“ Das möchten wir auch dieses Mal besser machen!
Formulieren Sie bitte Ihr eigenes Schreiben an Ihren Bundestagsabgeordneten – oder suchen Sie im Wahlkreis das persönliche Gespräch - Das Gesetz wurde leider als besonders eilbedürftig eingestuft. Daher wurde es im Zeitablauf immer schwieriger, Alternativen zur BaFin-Aufsicht, wie wir sie in unserer Stellungnahme ausführlich schildern, noch in die politische Diskussion einzubringen.
Fordern Sie daher von Ihrem Abgeordneten eine einheitliche Vermittleraufsicht unter dem bewährten Dach der IHKs. Sonst können wir nur noch an den gesunden Menschenverstand von – insbesondere SPD-Abgeordneten appellieren, dieses Gesetz so nicht zu verabschieden. - Wir können fundiert und sachlich gegen das Gesetz argumentieren. Dafür erhalten Sie in diesem Schreiben sehr viele Argumente, die Sie gerne aufgreifen können. Diese Stichworte fußen auf unseren bisherigen Stellungnahmen, kommen aber jetzt als Zitate nicht direkt von uns, sondern vom Bundesrat und Nationalen Normenkontrollrat. Dass wir nicht unsere AfW-Argumente, sondern die des Bundesrates und des Nationalen Normenkontrollrates hier als Zitate auflisten, soll das Gewicht der Argumente noch erhöhen.
- Damit Sie Ihre Kritikpunkte untermauern können, erhalten Sie die Stellungnahme des Bundesrates, des Normenkontrollrates und unsere AfW-Stellungnahme hier als Download. Dieses PDF können Sie natürlich gern weiterleiten.
Abschließend müssen wir leider festhalten, dass die Bundesregierung zwar öffentlichkeitswirksam verkündet, die Unternehmer in der Corona-Krise zu unterstützen und sogar die „Bazooka“ herausholen möchte. Im Hintergrund wird aber dieses mittelstandsfeindliche Gesetz sogar mit besonderer Eilbedürftigkeit durchgedrückt. Die zusätzlichen Kosten für eine BaFin-Aufsicht liegen nun auf dem Tisch und sind, wie von uns schon immer vorhergesagt, extrem hoch. Nach den Ergebnissen unseres Vermittlerbarometers würde ein solche Kostenexplosion zur Aufgabe vieler § 34f Vermittler/-innen führen. Ein Bärendienst für den Verbraucherschutz, die Finanzanlageberatung nur noch den Banken zu überlassen.
Werden Sie also jetzt aktiv, schreiben Sie Ihrem Bundestagsabgeordneten, nutzen Sie die nachfolgenden Argrumente und lassen Sie uns gemeinsam für die unabhängige Finanzberatung in Deutschland eintreten! Vielen Dank!
P.S.:
Falls Sie einen SPD-Abgeordneten kontaktieren, machen Sie bitte zusätzlich deutlich,
- dass die klar ablehnende Haltung des Finanz- und des Wirtschaftsausschusses des Bundesrats auch und insbesondere unter Mitwirkung von 11 Bundesländern erstellt wurde, in den die SPD mitregiert.
- dass das vom Nationalen Normenkontrollrat so kritisierte „Ressort“ das SPD geführte Bundesfinanzministerium ist.
Und wenn sie es etwas sarkastisch mögen, können Sie Ihren SPD-Abgeordneten ja auffordern, in den Stellungnahmen des Bundesrats und des Normenkontrollrats auch nur einen einzigen Satz zu finden, der sich positiv zu diesem Gesetzesvorhaben äußert.
Stichworte / Argumente – auch als Kopiervorlage – für Ihr Schreiben
- Name des Gesetzes:
Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Drucksache 19/18794 - Bundesrat:
vollständig ablehnende Stellungnahme vom 30.04.2020, Drucksache 163/1/20Bitte bedienen Sie sich der nachfolgenden Argumente und betonen Sie, dass dieses nicht nur unsere Argumente sind, sondern direkt vom Wirtschafts- und vom Finanzausschuss des Bundesrat kommen:
Zitate:- „Der Bundesrat lehnt den Gesetzentwurf ab.“
- „Es liegen keine Missstände vor, die eine Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erforderlich machen würden.“
- „Die Übertragung der Aufsicht auf die BaFin wäre mittelstandsfeindlich und würde auch aus Sicht des Verbraucherschutzes keine Verbesserung bringen.
- „Soweit es in den letzten Jahren Finanzskandale gab, war dies nicht die Folge von Mängeln in der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler, sondern es waren vielmehr Produkt- bzw. Institutsskandale. Für die Prospektprüfung und die Institutsaufsicht ist aber auch jetzt schon die BaFin zuständig.“
- „Die Übertragung der Aufsicht auf die BaFin ist mittelstandsfeindlich.“
- „Es steht zu befürchten, dass die höheren Kosten durch die umlagefinanzierte Aufsicht der BaFin und der durch den Aufsichtswechsel entstehende Bürokratieaufwand (…) viele mittelständische Finanzanlagenvermittler zur Geschäftsaufgabe bewegen werden.“
- „Die Übertragung der Aufsicht auf die BaFin würde zu einem erheblichen Anstieg der Kosten für die Finanzanlagenvermittler führen. […] Die im Gesetzentwurf vorgesehene Gebühr würde zum Teil eine Preissteigerung von 300 bis 500 Prozent bedeuten, was den Mittelstand außerordentlich belasten würde.“
- „In vielen Fällen verfügen Finanzanlagenvermittler auch über eine Erlaubnis als Darlehensvermittler (§ 34c GewO), Versicherungs-vermittler (§ 34d GewO) oder Immobiliardarlehensvermittler (§ 34i GewO). Diese Gewerbetreibenden hätten zukünftig mit unterschiedlichen Erlaubnisbehörden zu tun. Synergieeffekte in der Aufsicht würden verloren gehen.“
- „Daneben ist der Gesetzentwurf auch aus Verbrauchersicht abzulehnen. Wegen der zu befürchtenden höheren Kosten und des größeren Bürokratieaufwands ist zu erwarten, dass zahlreiche unabhängige mittelständische Finanzanlagenvermittler ihr Geschäft aufgeben werden. Es verbleiben vor allem Vermittler, die in Vertriebsstrukturen eingebunden sind und sich häufig nicht allein am Kundeninteresse orientieren, sondern auch an internen Ziel- und Absatzvorgaben. Für Verbraucher verschlechtert sich die Möglichkeit, Zugang zu unabhängiger Beratung zu erhalten.“
- Normenkontrollrat (NKR):
Link zur vernichtenden Stellungnahme
Der NKR überprüft den Erfüllungsaufwand eines Gesetzesvorhabens und übersendet seine entsprechende Stellungnahme dem zuständigen Ministerium. Es ist hochrangig u.a. mit Professorinnen und ehemaligen Staatssekretären besetzt.Zitate:- „Der Nationale Normenkontrollrat erhebt im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags Einwände gegen die Darstellung der Gesetzesfolgen in dem vorliegenden Regelungsentwurf.“
- „Entsprechend seines Prüfungsmandats nach § § 4 Abs. 2 Nr. 2 NKR-Gesetz bemängelt der Nationale Normenkontrollrat, dass eine nachvollziehbare Darstellung der Erwägungen zu anderen Lösungsmöglichkeiten in dem vorliegenden Regelungsentwurf nicht erfolgte.“
- „Nach Ansicht des Nationalen Normenkontrollrates ist eine nachvollziehbare und verständliche Darstellung des Ziels und vor allem der Notwendigkeit der Übertragung der Aufsicht auf die BaFin nicht im ausreichenden Maße erfolgt und entsprechend belegt.“
- „Das Ressort hat sich vor dem Hintergrund der in der Länder- und Verbändeanhörung geltend gemachten Bedenken hinsichtlich des Ziels und Zwecks der in diesem Regelungsvorhaben vorgesehenen Regelungen nicht mit möglichen Regelungsalternativen auseinandergesetzt.“
- „Das Ressort hat den Erfüllungsaufwand und die Weiteren Kosten nicht vollständig methodengerecht ermittelt und nachvollziehbar dargestellt.“
- „Zudem sei aufgrund der zunehmenden Komplexität des anwendbaren Aufsichtsrechts eine zentrale fachlich spezialisierte Behörde sachgerecht. Diese heutige Einschätzung steht im völligen Gegensatz zu der am 06.07.2011 in der öffentlichen Anhörung im Finanzausschuss zum Entwurf eines Gesetzes zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts geäußerten Einschätzung des damaligen Vertreters der BaFin „Zur Frage, ob die Gewerbeämter bzw. Gewerbeaufsichtsämter bzw. die BaFin der geeignete Aufseher ist,“ der sehr deutlich gemacht hat, „dass eine dezentrale Lösung vorzuziehen ist.“.
- „Auch die Wirtschaftsministerien von Hamburg und Baden-Württemberg sowie einige Verbände geben an, dass ihnen strukturelle Defizite bei der bisherigen Aufsicht durch die Industrie- und Handelskammern bzw. Gewerbeaufsichtsämter nicht bekannt sind.“
- „Vor allem aber auch der Bundesregierung sind Schadensfälle, die durch Finanzanlagenvermittler verursacht wurden, nicht bekannt.“
- „Dem vorliegenden Regelungsentwurf ist bislang keine Evaluation des derzeitigen Gesetzesvollzuges vorausgegangen, so dass in diesem Rahmen mögliche Defizite der bisherigen Aufsicht nicht evidenzbasiert untersucht wurden. Dies ist umso bedenklicher als damit zu rechnen ist, dass mit der Neuregelung zusätzliche Kosten auf die Finanzanlagendienstleister zukommen werden.“
- „Im Regierungsentwurf ist keine dezidierte Auseinandersetzung mit etwaigen Alternativen enthalten. So heißt es dort: „Alternativen: Keine.“ […] „Lediglich ein Verweis darauf, dass nach dem Koalitionsvertrag 2018 der CDU / CSU und SPD eine Übertragung der Aufsicht über die freien Finanzanlagevermittler schrittweise auf die BaFin vereinbart wurde, überzeugt nicht.“