Explodierende Kosten für Gewerbetreibende durch BaFin-Aufsicht

Die Bundesregierung hat auf eine kleine Anfrage der Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen zu den Kosten der geplanten BaFin-Aufsicht für unabhängige Finanzdienstleister konkrete Zahlen mitgeteilt.

Danach sollen bei 37.000 Erlaubnisträgern durchschnittlich einmalig 140 Euro und dann jährlich 985 Euro an Kosten durch die Aufsicht entstehen.

Den Zahlen liegt wiederum die Annahmen zugrunde, dass die jährlichen Kosten allein für die Aufsicht 510 Euro betragen. Die konkrete Höhe aber sei abhängig von verschiedenen Faktoren. So heißt es in der Antwort der Bundesregierung: „Die jeweilige individuelle Umlage hängt von der Anzahl der Umlagepflichtigen (an Vertriebsgesellschaften angegliederte Finanzanlagedienstleister sind nicht selbst umlagepflichtig), der Kostenverteilung zwischen den Gruppen der Umlagepflichtigen und den jeweiligen Bemessungsgrundlagen ab.“

Weiterhin plant die BaFin mit Einnahmen durch die Prüfungen der Beaufsichtigten in Höhe von 13,1 Mio Euro jährlich.

„Die Prämissen der Bundesregierung für die Berechnung der Zahlen sind falsch. Wir rechnen jetzt erst recht mit durchschnittlichen Kosten von jährlich über 4.000 Euro.“ so Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW.

Nach einer Umfrage des AfW erwägen ca. die Hälfte der derzeitigen Erlaubnisinhaber, bei einem Wechsel der Aufsicht hin zur BaFin – insbesondere wegen der drohenden Kostenbelastung – eine Rückgabe ihrer Zulassung (Vermittlerbarometer 2019). Nicht mit eingeflossen in diese Umfrage sind die über 12.000 gebundenen Finanzanlagenvermittler mit Zulassung nach § 34 f Gewerbeordnung der DVAG und noch mindestens weitere 3.000 an andere große Vertriebsgesellschaften gebundene Finanzanlagenvermittler. Ausgehend von also mindestens 15.000 34f-Inhabern in Vertriebsgesellschaften, wären von den derzeit 37.000 Erlaubnisinhaber noch 22.000 übrig von denen dann ca. 50 % sich nicht der BaFin-Aufsicht unterwerfen würden, womit nur noch ca. 11.000 zu beaufsichtigende Erlaubnisinhaber verbleiben. Und auch das dürfte sehr hochgerechnet sein, wenn man davon ausgeht, dass eine nicht unerhebliche Anzahl (konkret nicht bekannt) derzeit die Erlaubnis nur pro forma – als sogenannte Schubladenzulassung – innehat, welche wegen der entstehenden Kosten dann mit Sicherheit auch nicht weitergeführt wird. Voraussichtlich geht es also um eine nur noch obere 4-stellige Zahl von Erlaubnisinhabern, auf die dann die zu erwartenden Kosten von mindestens 4.000 Euro durchschnittlich pro Jahr umgelegt würden.

Weitere Zahlen:
Erlaubniserteilung: 1.590 Euro
Erlaubniserteilung für Vertriebsgesellschaften: 2.485 Euro
Änderung oder Erweiterung der Erlaubnis: 740 Euro

„Die Katze ist endgültig aus dem Sack! Keine Rede mehr von geringer Belastung oder sogar Kostenneutralität durch den Aufsichtswechsel!“ so Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW. „Ein solch mittelstandsfeindliches Gesetz in Zeiten von coronabedingten Umsatzeinbrüchen allerorten kann nicht ernsthaft auf der Tagesordnung bleiben. Wir werden mit aller Beharrlichkeit das Einstampfen dieser Pläne fordern.“

Besonders engagiert: Die AfW-Fördermitglieder

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