Presse
Absurder Zustand bei ESG-Präferenzabfrage im Kapitalanlagebereich
Unabhängige Finanzanlagenvermittlerinnen und -vermittler mit Zulassung nach Paragraf 34 f Gewerbeordnung sind nicht dazu verpflichtet, ab dem 2. August 2022 die Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kunden abzufragen und das Ergebnis dann in eine eventuelle Produktempfehlung einfließen zu lassen. Das ergab eine gemeinsame Anfrage des Votum-Verbandes und des Bundesverband Finanzdienstleistung AfW beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Damit […]
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