25.06.2013 – AfW bietet seinen Mitgliedern Zugang zum AVAD-Auskunftsverfahren

Versicherungsvermittler, die Mitglied im Berufsverband AfW-Bundesverband Finanzdienstleistung sind, profitieren ab jetzt von der Mitgliedschaft des AfW im AVAD e.V., der Auskunftsstelle über Versicherungs-/ Bausparkassenaußendienst und Versicherungsmakler in Deutschland e.V. AfW-Mitglieder haben von nun an die Möglichkeit AVAD-Auskünfte über Angestellte oder selbständige Personen, die in der Versicherungs- und/oder Bausparvermittlung tätig sind und mit Ihnen zusammenarbeiten möchten, einzuholen. Das Einholen der AVAD-Auskunft über den AfW ist sehr einfach gestaltet: Es genügt die Einwilligung der Person, über die Auskunft erteilt werden soll. Liegt die Einwilligung vor, kann das AfW-Mitglied sie zusammen mit dem Anfrage-Formular an den AfW senden und erhält sodann zeitnah die begehrte Auskunft. Ziel dieser Kooperation des AfW mit dem AVAD e.V. ist es, dass möglichst nur vertrauenswürdige Personen als Vermittler tätig sind. Außerdem soll verhindert werden, dass Personen, die sich bei anderen Unternehmen als unzuverlässig erwiesen haben, erneut die Versicherungs- und Bausparkassenwirtschaft belasten und diese und die Vermittlerschaft insgesamt in Misskredit bringen können. Der geschäftsführende Vorstand des AfW, Rechtsanwalt Norman Wirth, kommentiert das neue Serviceangebot: „Der AfW unterstützt grundsätzlich diese hehren Ziele des AVAD e.V. Daher ist er vor einigen Jahren Mitglied des AVAD e.V. geworden und stellt nun auch diese Auskunftsmöglichkeit zur Verfügung.“ In der Vergangenheit stand der AfW einzelnen Verfahrensweisen beim AVAD-Auskunftsverfahren sehr kritisch gegenüber. Diese Kritik ändert sich durch das neue Serviceangebot nicht. Norman Wirth hierzu: „Der AfW wird auch weiter darum kämpfen, dass Vermittler vor einem Negativeintrag informiert werden, um sich so gegen mögliche fehlerhafte Eintragungen schon vor deren Verbreitung wehren zu können.“

Besonders engagiert: Die AfW-Fördermitglieder

4 | 99