Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e. V. begrüßt die Aussagen von EU-Kommissarin McGuinness zu einem möglichen Verzicht auf ein europaweites Provisionsverbot. Es wäre die richtige Entscheidung, von vielen guten Argumenten unterstützt, die durch den AfW, seinen europäischen Dachverband und viele gute Partner auf deutscher und europäischer Ebene vorgebracht wurden.
Mit Details von seitens der EU-Kommission geplanten Maßnahmen im Rahmen der europäischen Kleinanlegerstrategie ist erst am derzeit vorgesehenen Termin 24. Mai zu rechnen. McGuinness äußerte jedoch wörtlich: „I want to be clear: even if we do not propose a ban on all inducements now, it does not mean a free pass for the financial sector.“ Sie skizzierte in ihrer Rede beim Eurofi Highlevel Seminar in Stockholm am 27. April dann aber, womit eventuell zu rechnen ist:
- mehr Transparenzpflicht
- Verschärfung der Bedingungen unter denen Vergütungsanreize zulässig sind
- Sicherstellung eines besseren Preis-Leistungs-Verhältnisses
- geeignete, preisgünstige und leicht verständliche Beratung für alle zugänglich
- bessere Kostenaufschlüsselung
- verstärkte Kontrollen der Aufsichtsbehörden
- gezieltes Verbot von Vergütungsanreizen für reine Ausführungsgeschäfte
Angekündigt wurde ebenfalls von ihr ein Runder Tisch, unter anderem mit Vertretern der Branche und des Verbraucherschutzes.
„Vieles davon könnten wir für die von uns vertretenen unabhängigen Finanzberaterinnen und -berater und ihren Kunden mittragen. Letztlich kommt es immer auf die Umsetzung an. Die Verbraucher hätten jedenfalls verdient, dass sie weiterhin unabhängige, qualifizierte Beratung als Grundlage für Finanz- und Versicherungsprodukte erhalten, die ihren Wünschen und Bedürfnissen entsprechen. Mehr Bürokratie und Verbote sind dabei sicherlich nicht hilfreich.“ so Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW.