Ein erster Erfolg der gemeinsamen Aktion des AfW-Bundesverband Finanzdienstleistung e.V., dem Wettbewerbsverein WiW und des Branchendienstes „Versicherungstip“ ist zu verzeichnen. Der Vertrieb von Investmentfonds durch die Tchibo direct GmbH wurde eingestellt! Als Begründung gibt Tchibo zwar den krisenbedingten Rückgang der Nachfrage an. Eher zu vermuten ist jedoch, dass die Entscheidung mit der derzeit rechtshängigen Klage vor dem Landgericht Hamburg im Zusammenhang steht. Nach vergeblicher Abmahnung wurde durch den WiW, unterstützt von AfW und „Versicherungstip“ vor einigen Wochen Klage gegen Tchibo wegen unzulässiger Investment- und Versicherungsvermittlung eingereicht. Über eine zum Vertrieb von Investmentfonds notwendige Erlaubnis nach § 34 c Gewerbeordnung verfügte Tchibo bisher nicht. Die nun erfolgte Einstellung der Investmentvermittlung war somit überfällig. Unter Berufung auf den umstrittenen Tippgeberstatus werden jedoch noch immer über Tchibo Versicherungen vermittelt, ohne dass die gesetzlichen Vorgaben für die Versicherungsvermittlung eingehalten werden. AfW-Vorstand Rechtsanwalt Norman Wirth meint hierzu: „Wir halten das Gebahren von Tchibo für eine klare Umgehung der eindeutigen gesetzlichen Regelungen, welche dem Verbraucherschutz und dem fairen Wettbewerb dienen sollen. Nicht umsonst hat doch der Gesetzgeber die Anforderungen an die Versicherungsvermittlung gerade erst gesetzlich geregelt. Aber was nutzt die ganze Regulierung, wenn die zuständigen Aufsichtsbehörden bei Verstößen nicht handeln?“ Dass hier Eigeninitiative in Form einer Klage erforderlich ist, zeigte das Versagen der Aufsichtsbehörden im Fall des Handelskonzerns REWE, der 2007 über einen Discounter Versicherungspolicen verkaufte. Erst die Klage des AfW und das 2008 ergangene Urteil sorgten für Rechtsklarheit. Das Landgericht Wiesbaden hatte damals eindeutig klargestellt, dass REWE nicht nur Tippgeber war. Mit einer solchen Entscheidung wird auch in dem aktuellen Verfahren gegen Tchibo gerechnet.