Checkliste zur VSH für Vermittler:innen überarbeitet

Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW hat seine Checkliste zur Bedarfsüberprüfung in der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung von Versicherungsmaklern und unabhängigen Finanzanlagenvermittlern überarbeitet.

Um die Erlaubnis zur Berufsausübung zu erhalten, müssen Versicherungsmakler:innen mit Zulassung nach Paragraf 34d Gewerbeordnung (GewO) und Finanzanlagenvermittler:innen mit Zulassung nach Paragraf 34f GewO eine Berufshaftpflichtversicherung vorweisen. Diese dient dem eigenen Schutz vor finanziellen Risiken, aber insbesondere dem Schutz der Kunden im Fall der Fälle.

Um hier kein Risiko einzugehen, ist es für Vermittler:innen wichtig, den eigenen Versicherungsschutz regelmäßig zu überprüfen: Sind alle Mitarbeitenden erfasst? Haben sich rechtliche Rahmenbedingungen geändert? Wurden neue Geschäftsfelder und -praktiken erschlossen? Sind alle Produkte, zu denen beraten und die vermittelt werden vom Versicherungsschutz umfasst?

Der AfW hatte vor fast genau einem Jahr, im September 2021 eine Checkliste für die Überprüfung des eigenen Versicherungsschutzes vorgestellt. Das Interesse daran und das Feedback aus der Vermittlerschaft bestärkte uns darin, dieses Projekt aktiv fortzuführen.“, so Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW.

Erneut mit Unterstützung des langjährigen Fördermitgliedes des Verbandes, der Hans John Versicherungsmakler GmbH wurde die Liste nun überarbeitet, aktualisiert und auch das konstruktive Feedback aus der Branche dabei berücksichtigt.

„Wir bleiben unbedingt bei unserer Empfehlung, auch den eigenen Versicherungsschutz regelmäßig zu überprüfen – oder mit Hilfe fachkundiger Spezialisten überprüfen zu lassen.“ so Wirth ergänzend.

Die Checkliste ist frei zugänglich auf der Webseite des AfW https://www.bundesverband-finanzdienstleistung.de/vsh-checkliste/ abrufbar.

Besonders engagiert: Die AfW-Fördermitglieder

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