Berlin/Brüssel – 23.05.2024: Durch das engagierte Wirken von Markus Ferber (Mitglied des Europäischen Parlaments/CSU) und Ralf Seekatz (Mitglied des Europäischen Parlaments/CDU) wurde ein wichtiger Schritt dahin erreicht, dass Versicherungsmaklerinnen und Versicherungsmakler nicht unter ein Provisionsverbot fallen werden. Im Rahmen der Verhandlungen zur neuen Retail Investment Strategy haben beide Abgeordneten erfolgreich Änderungen durchgesetzt, die die unabhängige Beratung durch Versicherungsmakler schützen.
Der ursprüngliche Vorschlag der Europäischen Kommission sah vor, dass Versicherungsmakler beim Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten unter ein Provisionsverbot fallen würden. Über diesen Vorschlag hatte der ECON-Ausschuss des Europäischen Parlaments, dessen Mitglied Markus Ferber und Ralf Seekatz sind, beraten und zahlreiche Änderungsanträge eingebracht, die am 23.04.2024 vom Europäischen Parlament angenommen wurden. Dank des Einsatzes von Herrn Ferber und Herrn Seekatz wurde somit eine entscheidende Klarstellung in den Verhandlungstext aufgenommen, die es Versicherungsmaklerinnen und -maklern weiterhin erlauben würde, Provisionen für die Beratung von Versicherungsanlageprodukten zu erhalten.
Markus Ferber äußerte sich nun auf Fragen des AfW: „Das Ziel unseres Änderungsantrages war es, die Möglichkeit zur unabhängigen Beratung zu sichern und die bestehende Rechtslage zu wahren,“ erklärt Markus Ferber. „Dies ist ein wichtiger Schritt, um die Unabhängigkeit der Versicherungsmakler zu garantieren und ihre Rolle in einem geregelten Marktumfeld zu stärken. […] Bei der ursprünglichen Formulierung im Kommissionsvorschlag bestand immer die Gefahr, dass Versicherungsmakler beim Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten unter ein Provisionsverbot fallen würden. Unsere Änderung stellt sicher, dass dies nicht der Fall sein wird.“
Die Änderung lautet wie folgt: „Dieser Absatz hindert Versicherungsvermittler, die aufgrund ihres Rechtsstatus als unabhängig eingestuft werden, nicht daran, sich als nicht vertraglich an ein bestimmtes Versicherungsunternehmen gebunden darzustellen, wenn sie darauf hinweisen, dass sie Anreize erhalten.“
„Als AfW möchten wir uns im Namen aller Versicherungsmaklerinnen und -makler bei Herrn Markus Ferber bedanken, dass er unsere Kritik von Anfang an ernst genommen hat und natürlich für seinen Einsatz im Europäischen Parlament bei der Verhandlung der Retail Investment Strategy! Sein Einsatz kann dazu führen, dass Versicherungsmaklerinnen und -makler weiterhin Courtage für Ihre unabhängige Beratung zu Versicherungsanlageprodukten erhalten dürfen“, betont AfW-Vorstand Frank Rottenbacher.
Im Rat laufen die Beratungen noch. „Die Zukunft dieses Änderungsantrags hängt nun von den weiteren Diskussionen der EU-Finanzminister ab, und es gibt noch viele Unwägbarkeiten,“ fügt Ferber hinzu. „Ich bin jedoch zuversichtlich, dass wir vor Jahresende eine politische Einigung erzielen können.“
Anschließend werden die interinstitutionellen Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten beginnen. Das wird voraussichtlich im Spätsommer passieren, mit dem Ziel, die Retail Investment Strategy noch in diesem Jahr zu verabschieden. Mit einer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt wäre somit in Q1 2025 zu rechnen. Damit würde die Retail Investment Strategy dann in Q3 2026 in Deutschland in Kraft treten.