30.06.2017 Großer Erfolg für Versicherungsmakler: Provisionsgebot und Doppelberatung verhindert, keine Ausnahmen mehr für Direktversicherer Am 30.06.2017 hat der Bundestag die Umsetzung der IDD in nationales Recht beschlossen. Die Änderungen treten zum wesentlichen Teil zum 23.02.2018 in Kraft. Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW begrüßt grundsätzlich das Gesetz mit seinen Änderungen, die der Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestags auch aufgrund der Sachverständigenanhörung mit AfW-Beteiligung noch in letzter Minute eingebracht hat. So wurde ein massiver Eingriff in die Vergütungsfreiheit und damit auch grundgesetzlich geschützte Gewerbefreiheit von Versicherungsmaklern verhindert. „Wir bedanken uns bei allen AfW-Mitgliedern, Maklern, Kollegen aus Pools und Initiativen, die sich aktiv für die Interessen der Makler bei ihren Bundestagsabgeordneten eingesetzt haben. Wir haben immer wieder gehört, dass dieses Engagement in der Politik positiv wahrgenommen wurde und sind stolz auf den Erfolg unserer Initiative #EinspruchIDD“ berichtet AfW-Vorstand Frank Rottenbacher, der als Sachverständiger bei der Anhörung im Wirtschaftsausschuss die Interessen der Makler vertreten hat. Der AfW hatte vor allem zwei Punkte kritisiert. Einerseits das Provisionsgebot im Privatkundenbereich. Dieses Gebot beziehungsweise dieses Verbot von alternativen Vergütungsmodellen war nach Ansicht des Bundesverband verfassungswidrig, weil es einen massiven und nicht gerechtfertigten Eingriff in die Gewerbefreiheit der Versicherungsmakler darstellt. Der AfW hatte hierzu ein Rechtsgutachten von Professor Schwintowski von der Humboldt Universität Berlin erstellen lassen, dass diese Auffassung nachdrücklich bestätigte. Makler sollten auch weiterhin die Möglichkeit haben, sich für Servicedienstleistungen oder auch die Vermittlung von Nettopolicen oder Beratungsleistungen, die letztlich nicht zum Versicherungsabschluss führen, vom Kunden vergüten zu lassen. Der andere vom Bundesverband AfW massiv kritisierte Punkt war die vorgesehene sogenannte Doppelbetreuungspflicht. Diese hätte dazu geführt, dass den Versicherern die gesetzliche Pflicht auferlegt worden wäre, auch Kunden mit bestehender Maklervollmacht zu betreuen oder aber die Versicherungsmakler zu beaufsichtigen. Auch dieser zweite Hauptkritikpunkt des Bundesverband Finanzdienstleistung AfW konnte verhindert werden. Rechtsanwalt Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des Bundesverband Finanzdienstleistung dazu: „Das war knapp! Aber unsere überzeugenden und argumentativ hinterlegten Argumente sind – flankiert auch von dem Schwintowski-Gutachten – bei den Bundestagsabgeordneten der Regierungskoalition auf sehr fruchtbaren Boden gefallen. Wir hatten unsere Forderungen sofort nach Veröffentlichung des Gesetzentwurfs klar formuliert und begründet. Wir haben mit sehr vielen Entscheidungsträgern aus der Politik gesprochen und die Makler aufgerufen, an ihren Bundestagsabgeordneten heranzutreten, das Schwintowski-Gutachten vorzulegen und für ihren Status als Sachwalter des Kunden aktiv einzutreten. Viele haben das getan und damit auch bei den Bundestagsabgeordneten das Bewusstsein für den Berufsstand Versicherungsmakler und seine gesamtgesellschaftliche Bedeutung sehr geschärft. Wenn nun unsere wesentlichen Änderungsforderungen Erfolg hatten, ist dies zum Großteil auf diese breite Unterstützung zurückzuführen.“ Der AfW begrüßt weiterhin, dass es zukünftig keine wettbewerbsverzerrenden Ausnahmen mehr im Onlinevertrieb gibt. Auch dort muss die Beratung der Kunden gewährleistet werden. Direktversicherer hatten bisher die Möglichkeit, ohne Beratung Produkte zu vermitteln, Makler jedoch nicht. Diese Ausnahme für Versicherer im Fernabsatz ist nun im Gesetzesentwurf gestrichen. Der Möglichkeit des Robo-Advice bei wenig beratungsintensiven Produkten im Onlinevertrieb und dem Beratungsverzicht mündiger Bürger verschließt sich der AfW ausdrücklich nicht. „Heute ist ein guter Tag für die Makler. Nicht nur wegen der so wichtigen Last-Minute-Änderungen, sondern auch weil die Branche hier – mit wenigen Ausnahmen – als Ganzes agiert hat: Makler, Pools und Initiativen wurden aktiv, Unternehmen wie Maxpool, Standard Life und Honorarkonzept haben uns bei der Beauftragung des Gutachtens von Prof. Schwintowski unterstützt und wir konnten intensive Gespräche im Bundestag – auch bei den Sachverständigenanhörungen – führen“ fasst Frank Rottenbacher die letzten Wochen zusammen. Der verabschiedete Gesetzestext steht hier zum Download bereit: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/130/1813009.pdf Foto RA Norman Wirth und Frank Rottenbacher sowie Verbandslogo finden Sie bei Bedarf hier: http://www.afw-verband.de/presse-center/pressemappe/