26. Januar 2007 – Keine Verschiebung der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID)

An dem Zeitplan für die Umsetzung der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID) zum 1. November 2007 wird trotz teilweise anders lautender Meldungen weiter festgehalten. Eine Verschiebung wird es nach Informationen des Arbeitgeberverbandes der finanzdienstleistenden Wirtschaft (AfW) e.V. nicht geben, da auf europäische Ebene eine Verlängerung der Umsetzungsfrist ausgeschlossen ist und die deutsche Bundesregierung hier auch keinen Alleingang riskieren möchte. Das haben Vertreter beider Regierungsparteien gegenüber dem AfW auf Nachfrage bestätigt. Der Deutsche Bundestag hat sich jedoch entschieden, sich für das anspruchsvolle Gesetzesverfahren ausreichend Zeit zu nehmen. Die MiFID wird einschneidende Einwirkungen auf dem europäischen und deutschen Kapitalmarkt haben, von den Auswirkungen wird fast jeder Marktteilnehmer betroffen sein. Daher hat der Bundestag beschlossen, kein verkürztes parlamentarisches Verfahren zu beantragen. Ganz im Gegenteil: in der nächsten Woche wird im Finanzausschuss des Bundestages über eine Anhörung von Sachverständigen entschieden, so dass sich die Parlamentarier ein Urteil aufgrund von Aussagen direkt Betroffener bilden können. Da das Umsetzungsgesetz sehr detailliert geregelt ist, sollen aus Gründen des „politischen Stils“ allen an der Umsetzung Beteiligten Zeit gegeben werden, sich mit den Änderungen auseinanderzusetzen. Der weitere Zeitplan sieht vor, dass die Beratungen im Bundestag Ende März abgeschlossen sind. Dann wird der Entwurf Mitte Mai erneut dem Bundesrat zugewiesen, der dann endgültig über die MiFID abstimmen wird. Die erste parlamentarische Beratung im Bundestag hat gezeigt, dass die Regierungsparteien an der Ausnahmeregelung für die freien Investmentfondsvermittler festhalten. Der AfW begrüßt, dass nun neben dem Bundesrat auch der Bundestag von der in Brüssel formulierten fakultativen Regelung Gebrauch macht.

Besonders engagiert: Die AfW-Fördermitglieder

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