Weiterbildung: Nachweis gemäß IDD erst ab 2018 nötig

06.02.2017 Mit Umsetzung der IDD in deutsches Recht tritt auch die regelmäßige Weiterbildungsverpflichtung in Kraft. Versicherungsvermittler müssen sich demnach ab dem 23.02.2018 mindestens 15 Zeitstunden pro Kalenderjahr weiterbilden. Der Gesetzgeber wird in einer noch zu erstellenden Verordnung die Details regeln, welche Schulungsinhalte anerkannt werden und wie der entsprechende Nachweis zu erbringen ist. „Weiterbildung ist für Versicherungsvermittler immer sinnvoll, ein Sammeln von zum Beispiel gutberaten-Punkten ist aber in 2017 rechtlich für Makler nicht nötig, weil die  gesetzlichen Anforderungen erst ab Februar 2018 greifen und es keine rückwirkenden Anforderungen geben wird. Die Übertragbarkeit von Punkten von einem auf das andere Jahr ist derzeit gar nicht vorgesehen. Um zum Beispiel dem GDV-Kodex zu genügen, reichen andere Weiterbildungsnachweise wie zum Beispiel Teilnahmebescheinigungen der Seminaranbieter“, beschreibt AfW-Vorstand Frank Rottenbacher die aktuelle Situation. Etwas anders kann die Situation bei Unternehmen aussehen, die sich dem Kodex der Versicherungsunternehmen unterworfen haben. Das betrifft dann aber im Wesentlichen die Ausschließlichkeiten. Nach AfW-Informationen wird der Gesetzgeber kein Punkte-Nachweissystem monopolisieren, sondern eher offene Rahmenbedingungen erlassen. Eine entsprechende Verordnung wird gerade im Bundeswirtschaftsministerium erarbeitet. Ein wichtiger Punkt wird dabei sein, wie die Qualität der akzeptierten Weiterbildungsveranstaltungen sichergestellt werden kann.

Besonders engagiert: Die AfW-Fördermitglieder

4 | 90