Am 06.05.2019 hat der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW im Rahmen der Verbändeanhörung seine umfangreiche Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen für ein Gesetz zur Deckelung der Abschlussprovisionen von Lebensversicherungen und von Restschuldversicherungen abgegeben.
Der Schwerpunkt der Stellungnahme liegt auf den im Auftrag des Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e. V. und des VOTUM Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa e. V. sowie der Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler BFV erstellten Gutachten, in denen der geplante staatliche Eingriff in die Einkommen der Versicherungsmakler als klar rechtswidrig angesehen wurde.
Der Provisionsdeckel würde gegen die Berufsausübungs- und Dienstleistungsfreiheit verstoßen. Der AfW äußerst in seiner Stellungnahme sein Befremden darüber, mit welcher Nonchalance fast exakt 70 Jahre nach dem Inkrafttreten des Grundgesetzes und in Kenntnis eines äußerst kritischen Verfassungsgutachtens zur Durchsetzung des Provisionsdeckels rechtswidrige Grundrechtseingriffe durchgesetzt werden sollen.
Mit einem klaren ‚Nein’ beantwortete der Staatsrechtswissenschaftler und ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier, in seinem vorgelegten Rechtsgutachten die Frage der verfassungsrechtlichen Legitimation für diesen Schritt. In einem weiteren Rechtsgutachten erfolgte durch Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski eine europarechtliche Betrachtung der grundsätzlichen Unzulässigkeit einer gesetzlichen Einkommensbegrenzung.
In der Stellungnahme des AfW wird zudem auf eine aktuelle Stellungnahme von Prof. Dr. Schwintowski vom 24.04.2019 zum Referentenentwurf in Ergänzung zu dem von ihm erstellten Gutachten und dem von Prof. Dr. Papier erstellten Gutachten Bezug genommen. Darin heißt es: „So wie der Referentenentwurf derzeit auf dem Tisch liegt, bleibt er aus den bereits in den Gutachten von Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier, Bundesverfassungsgerichtspräsident a.D., vom Januar 2019 und von mir vom 30.01.2019 genannten Gründen verfassungs- und auch europarechtswidrig.“
Der AfW lehnt den Provisionsdeckel in seiner Stellungnahme auch aus weiteren rechtlichen wie tatsächlichen Erwägungen ab. Es wird dargestellt, warum die Umsetzung der Pläne mittelstandsschädlich und gegen die Interessen der Verbraucher wäre.
Geschäftsführender Vorstand des AfW Norman Wirth: „Die staatliche Reduzierung und Begrenzung der Vergütung des Berufsstandes der Versicherungsmakler – auch Provisionsdeckel genannt – wird aus überzeugenden Gründen so nicht kommen. Es ist zwar zu befürchten, dass der Spuk an dieser Stelle noch nicht vorbei ist – entgegen allen überzeugenden Argumenten, die wir und unsere Mitstreiter unter anderem vom Votum-Verband und der BFV Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler vorgebracht haben. Wir rechnen damit, dass der Gesetzesentwurf ohne wesentliche Änderungen das Bundeskabinett passieren und den Bundestag erreichen wird. Dort muss dann der eigentliche Gesetzgeber – die Abgeordneten – entscheiden. Wir sind weiter davon überzeugt und werden alles dafür tun, dass letztlich die gewählten Volksvertreter sich dem Grundgesetz verpflichtet fühlen und nicht mehrheitlich einem solchen verfassungswidrigen Gesetz zustimmen werden.“
Die Stellungnahme des Bundesverband Finanzdienstleistung ist auf der Webseite des AfW www.bundesverband-finanzdienstleistung.de zu finden.