19. Oktober 2006 – Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID)

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat in seiner Anhörung am 17.10.2006 zum Referentenentwurf zur Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID) noch einmal betont, dass die freien Vermittler von den Regelungen der MiFID ausgenommen werden. Die vom AfW geforderte weitgehende 1:1 Umsetzung der Richtlinie aus Brüssel hat Erfolg gehabt. AfW-Vorstand Norman Wirth, welcher für den AfW an der Anhörung teilnahm: „Die vom AfW durchgesetzte mögliche Ausnahmeregelung für freie Finanzdienstleister bei der Umsetzung in nationales Recht wird in Deutschland kommen! Freie Finanzdienstleister können mit sehr großer Wahrscheinlichkeit weiter Investmentfonds vermitteln, ohne sich unter ein Haftungsdach begeben zu müssen oder ein Finanzdienstleistungsinstitut zu gründen.“ Zudem wurde seitens des Ministeriums bekräftigt, dass die geschlossenen Fonds ebenfalls nicht von der MiFID berührt werden, da sie nach Ansicht der Beamten nicht unter den Wertpapierbegriff fallen. Die zuständigen Referenten des BMF und der BaFin werden jetzt die Stellungnahmen der Verbandsvertreter auswerten und abwägen, so dass der Referentenentwurf so schnell wie möglich an die Bundesregierung weitergeleitet werden kann. Bereits im November soll die Kabinettsvorlage im Ausschuss diskutiert werden. Hintergrund: Die MiFID ist Teil des Aktionsplanes für Finanzdienstleistungen, der einheitliche Regelungen in Europa schaffen soll. Sie wird die Wertpapierdienstleistungsrichtlinie aus dem Jahr 1993 ablösen, da sie den aktuellen Anforderungen des Marktes nicht mehr entspricht. Der momentan diskutierte Entwurf gehört zur ersten Ebene des Umsetzungsverfahrens in den europäischen Mitgliedsstaaten. Der AfW ist seit Anbeginn der Verhandlungen für die freien Finanzdienstleister aktiv. Er hatte sich bereits in Brüssel für eine Sensibilisierung der Interessen der freien Finanzdienstleister eingesetzt und die Ausnahme der freien Vermittler von der Richtlinie gefordert. Die dann eingefügte Möglichkeit einer Ausnahmeregelung bei der Umsetzung in nationales Recht ist auf das Engagement des AfW zurück zu führen. Nach Veröffentlichung der Richtlinie für Deutschland untermauerte der AfW in Stellungnahmen und Vorgesprächen mit Ministeriumsvertretern seine Grundposition erneut. Der nun am 17.10.2006 diskutierte Referentenentwurf spiegelt entsprechend positiv die Einflussnahme des AfW wider. Im nächsten Schritt wird der AfW die Beratungen im Bundestag begleiten und sich dabei weiter für die Interessen der freien Finanzdienstleister einsetzen. Das MiFID-Regulierungsverfahren ist jedoch damit noch lange nicht am Ende. Die zweite Ebene der MiFID beinhaltet die Durchführungsverordnung, d.h. die Maßnahmen zur technischen Implementierung. Der AfW wird auch im Zuge der zweiten Welle für die freien Finanzdienstleister sprechen.

Besonders engagiert: Die AfW-Fördermitglieder

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