Am 18.10.06 tagte der Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages erneut zur Umsetzung der Versicherungsvermittlerrichtlinie in nationales Recht. Zur gestrigen Sitzung wurden zusätzlich externe Sachverständige eingeladen. Als Vertreter der freien Finanzdienstleister war der AfW als Experte gebeten worden, eine schriftliche Stellungnahme einzureichen und den Politikern dann in öffentlicher Sitzung Rede und Antwort zu stehen. Vertreten wurde der AfW durch Vorstand Frank Rottenbacher. Der von der ehemaligen Bundesministerin für Forschung und Bildung Edelgard Buhlmann geleitete Ausschuss befragte zwei Stunden lang die Sachverständigen. Der AfW konnte in diesem Rahmen Fragen zu folgenden Punkten beantworten und somit seine Kritik vortragen und erläutern:
- Ausschließlichkeitsprivileg: Der AfW kritisiert den Wettbewerbsvorteil für gebundene Vermittler, die unternehmensintern qualifiziert werden können und nicht zur IHKSachkundeprüfung angemeldet werden müssen.
- Zusammensetzung der Aufgabenauswahl- und Prüfungsausschüsse: Dieser etwas versteckte Punkt ist durch den AfW in die politische Diskussion eingebracht und von der SPD und den Grünen aufgenommen worden. Hintergrund: Sollte die Gesetzes- bzw. Verordnungsvorlage unverändert bleiben, so hätte die Versicherungswirtschaft eine Mehrheit in diesen Gremien obwohl sie ihre gebundenen Vertreter gar nicht zu dieser Prüfung anmelden muss. Das ist ein für den AfW nicht hinnehmbarer Konstruktionsfehler.
- Übergangsfrist: Hier konnte der AfW nochmals betonen, wie wichtig eine zweijährige Übergangsfrist für das Nachholen der Qualifikation für freie Finanzdienstleister ist. Diesen Punkt hatte der AfW als erster Verband öffentlich massiv kritisiert, nachdem die Bundesregierung in ihrem Kabinettsbeschluss diese Übergangsfrist plötzlich und für alle unerwartet auf ein Jahr verkürzt hatte.
„Den größten Raum nahm die auch vom AfW angestoßene Diskussion um das Ausschließlichkeitsprivileg ein“, beschrieb AfW-Vorstand Frank Rottenbacher die Expertenbefragung des Wirtschaftsausschusses. „Was die Zusammensetzung der Prüfungsausschüsse betrifft bin ich optimistisch, dass unsere Kritik bei den Politikern Gehör gefunden hat und wir so den Einfluss der Versicherungswirtschaft auf die freien Finanzdienstleister zurückdrängen konnten. In puncto Verlängerung der Übergangsfrist bin ich sehr froh, dass die massive Kritik des AfW dazu geführt hat, dass diese nun wieder auf zwei Jahre korrigiert wurde“, äußerte sich Frank Rottenbacher zufrieden. Am 25.10.2006 kommt der Wirtschaftsausschuss zu seiner nächsten Sitzung zusammen und wird über Veränderungen an der Gesetzesvorlage beraten. Der AfW wird anschließend über die Sitzungsergebnisse berichten.