Transparenzregister, Ordnungswidrigkeit

Aktuell werden bereits Anhörungsbögen und Bußgeldbescheide an Unternehmen versandt, die nicht ihrer Pflicht nachgekommen sind, sich im sogenannten Transparenzregister zu registrieren. Ein Bespiel finden Sie HIER

Bereits vor zwei Jahren hat der AfW seine Mitglieder auf die Einrichtung des sogenannten Transparenzregisters www.transparenzregister.de hingewiesen. Handlungsbedarf hatten / haben möglicherweise Vertreter von eingetragenen Gesellschaften, Vereinen und Stiftungen. HIER finden Sie eine umfangreiche FAQ-Liste zum Thema.

Nachfragen bitten wir Sie direkt über die auf der o.g. Webseite angegebene Servicenummer zu stellen.

Besonders engagiert: Die AfW-Fördermitglieder

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