AfW begrüßt Vorschlag des Sustainable Finance-Beirat für eine ESG-Skala bei Finanzprodukten

Der Sustainable Finance-Beirat der Bundesregierung hat am 21.2.2024 seine abschließende Empfehlung einer ESG-Skala für Finanzprodukte vorgelegt. Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW begrüßt die enthaltenen Vorschläge ausdrücklich.  Die vorgeschlagene ESG-Skala für Finanzprodukte würde eine leicht verständliche Information von Privatanlegerinnen und Privatanlegern zu Nachhaltigkeitseigenschaften von Finanzprodukten sein und so die Welt der nachhaltigen Geldanlage leichter zugänglich machen.

Der Beirat empfiehlt, eine „ESG-Skala“ für Finanzprodukte einzuführen, um Kleinanlegerinnen und Kleinanleger einen einfachen verständlichen Überblick der Nachhaltigkeitsmerkmale eines Finanzprodukts zu geben. Zudem schafft eine ESG-Skala die Möglichkeit Finanzprodukte bezüglich ihrer Nachhaltigkeitsmerkmale zu vergleichen. Der Beirat schlägt vor, die rechtlichen Grundlagen für die „ESG-Skala“ in der PRIIPs-Verordnung zu schaffen.

Konkret wird die Einführung von ESG-Klassen A bis F vorgeschlagen.

A = hohe Quote an ökologisch nachhaltigen Investitionen (gem. EU-Taxonomie) und/oder nachhaltigen Investitionen (gemäß SFDR) sowie Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen (PAI) nachhaltiger Investitionen

F = Non-ESG

Bereits 2021 äußerte die Bundesregierung Ideen für eine „Nachhaltigkeitsampel“ für Finanzprodukte für Kleinanleger, die jedoch bisher regulatorisch nicht aufgegriffen wurden. Mit Anpassungen an die großen europäischen Regulierungsprojekte für die Finanz- und Versicherungsbranche MiFID II und IDD wurde dagegen im August 2022 die Pflicht zur Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen der Anleger eingeführt. „Aus Sicht des AfW erleben wir hierbei eher einen Rohrkrepierer, da schon die Vorgaben für die Präferenzabfrage extrem kompliziert, umständlich und unverständlich ausgestaltet ist und daher weder Akzeptanz bei der Beraterschaft noch bei den Kunden findet.“, so Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW.

Der AfW hat sich hierzu bereits mehrfach, auch in Konsultationen auf EU-Ebene, ausführlich kritisch geäußert.

PM 18.09.23 https://www.bundesverband-finanzdienstleistung.de/presse/vorgaben-zur-nachhaltigkeitsabfrage-nach-mifid-weltfremd-und-nicht-umsetzbar/
PM 14.11.23 https://www.bundesverband-finanzdienstleistung.de/presse/afw-begruesst-bafin-kritik-an-eu-taxonomie/
PM 16.01.24 https://www.bundesverband-finanzdienstleistung.de/presse/afw-beteiligt-sich-an-konsultation-der-eu-kommission-zur-sfdr/

Ein Praxis-Check des Sustainable Finance-Beirat mit Beraterinnen und Beratern hat gezeigt, dass die ESG-Skala auch in der Praxis grundsätzlich positiv aufgenommen würde. Im Ergebnis sei sie übersichtlich, schnell verständlich und fördere die Vergleichbarkeit. „Das sind alles Punkte, die nach dem derzeitigen System nicht vorhanden sind und daher für den Beratungsprozess einen erheblichen Fortschritt bringen würden.“, ergänzt Wirth.

Die Skala könnte im Rahmen der EU-Kleinanlegerstrategie bei der Überarbeitung der PRIIPs-Verordnung als Bestandteil des Basisinformationsblattes oder aber im Rahmen der Überarbeitung der SFDR (Offenlegungsverordnung) eingeführt werden.

Link zum Abschlussbericht des Sustainable Finance Beirat der Bundesregierung https://sustainable-finance-beirat.de/wp-content/uploads/2024/02/PM_ESG-Skala_Abschlussbericht-1.pdf

Besonders engagiert: Die AfW-Fördermitglieder

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