Am 27. Mai 2020 findet im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages die Öffentliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht“ (BT-Drucksache 19/18794) statt. Neben anderen ist der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW dort auf Vorschlag der FDP-Fraktion geladen.
„Wir haben viele objektiv überzeugende Fakten gegen das Gesetzesvorhaben und für eine bundeseinheitliche IHK-Aufsicht über die unabhängigen Finanzdienstleister. Gut zu wissen, dass wir inzwischen auch mit äußerst klaren Stellungnahmen den Nationalen Normenkontrollrat und den Finanz- und den Wirtschaftsausschuss des Bundesrates 1:1 agumentativ bei uns wissen.“ so der Geschäftsführende Vorstand des AfW, Norman Wirth.
Weiterhin geladen sind zu der Anhörung u.a. Prof. Dr. Matthias Beenken, der VOTUM Verband, der Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. und Vertreter der Deutschen Kreditwirtschaft. Obwohl das Gesetzesvorhaben im Koalitionsvertrag verankert ist, gibt es erheblichen Widerstand dagegen auch aus großen Teilen der CDU/CSU und der FDP und zunehmend auch der SPD.
Nach einer Umfrage des AfW würden die zusätzlichen Kosten für die betroffenen mittelständischen Gewerbetreibenden dazu führen, dass ca. 50 % der unabhängigen Finanzdienstleister ihrer Tätigkeit für die Kunden einstellen würden. Näheres dazu HIER .
Entgegen der im Gesetzesentwurf prognostizierten Kosten von 985 Euro rechnet der AfW mit mindestens 4000 Euro jährlicher Kosten für den einzelnen Gewerbetreibenden. Näheres dazu HIER .
Die Stellungnahme des Normenkontrollrates, der Ausschüsse des Bundesrates und des AfW finden Sie HIER .
„Die SPD muss sich fragen lassen, warum sie – im irritierenden Schulterschluss mit dem Bankenverband – den Bankenvertrieb mit seinen Verkaufsvorgaben einer unabhängigen Finanzberatung vorzieht. Die Aufsicht insbesondere der IHKen hat sich bewährt und es gibt keinen objektiv belastbaren Grund für dieses exorbitant teure, mittelstandsfeindliche und verbraucherschädliche Vorhaben. Letztlich betrifft das Vorhaben zudem mittelbar auch die unabhängigen Versicherungsmakler, denen als nächsten ein solch arbeitsplatzvernichtender Schritt drohen würde.“ so Wirth weiter.