21.02.2008 – AfW e.V. Verklagt Rewe wegen Versicherungsverkauf

Im September 2007 hatte der AfW e.V. sich vehement gegen eine Aktion der ARAG Versicherung ausgesprochen, welche über die Pennymarkt-Kette Versicherungen im Supermarkt verkauft. Kritik wurde zudem auf breiter Front seitens der Fachpresse und auch anderer Verbände geäußert. Weder fand eine Beratung der Kunden statt noch ist davon auszugehen, dass die Verkäufer in den Supermärkten bzw. die Verantwortlichen die vorgeschriebene Qualifikation und Vermögensschadenshaftpflichtversicherung besitzen. „Wir sind davon überzeugt, dass es sich bei der durchgeführten Verkaufsaktion der ARAG über die Pennymärkte um einen klaren Verstoß gegen die Vorgaben der Versicherungsvermittlerrichtlinie handelt. Diesen Verstoß hat die REWE AG als Betreiber der Pennymärkte begangen und ist dafür entsprechend verantwortlich.“ so Rechtsanwalt Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW. Der AfW ist umgehend im Interesse seiner Mitglieder und aller Versicherungsmakler und – vertreter tätig geworden. Was hat der AfW e.V. bisher unternommen? 1. Stellungnahmen seitens der ARAG und von REWE (Inhaber der Pennymärkte) wurden angefordert und gingen ein. 2. Der AfW e.V. wandte sich an – den DIHK, – das zuständige Gewerbeamt, – die BaFin und – das zuständige Ministerium und führte teilweise umfangreichen Schriftwechsel. Im Ergebnis fühlte sich keine dieser Institutionen zuständig bzw. es wurde abgewiegelt. 3. Der AfW e.V. forderte ARAG und REWE auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Weder ARAG noch REWE räumten einen Verstoß gegen die Vorgaben des neuen Versicherungsvermittlerrechts ein. Die geforderte Unterlassungserklärung wurde jeweils nicht abgegeben. AfW e.V. hat nunmehr Klage auf Unterlassung gegen REWE wegen Wettbewerbsverstoßes eingereicht.

Besonders engagiert: Die AfW-Fördermitglieder

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