22. Juni 2006 – Entwarnung: Geschlossene Fonds fallen nicht unter die Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat in einem Gespräch mit AfW-Vorstand Frank Rottenbacher diese Woche klar gestellt, dass geschlossene Fonds nach Auffassung des Ministeriums nicht unter die MiFID fallen.. Diese Sichtweise hat das BMF nun auch in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der FDPBundestagsfraktion schriftlich bestätigt. Der AfW begrüßt ausdrücklich die Entscheidung des BMF, dass geschlossene Fonds nicht unter die MiFID fallen sollen. „Wenn in der MiFID von übertragbaren Wertpapieren die Rede ist, so ist damit gemäß Artikel 4 Abs. 1 Nr. 18 maßgeblich, dass diese am Kapitalmarkt gehandelt werden und mit Aktien vergleichbar sind. Diese ist bei Anteilen an geschlossenen Fonds nach Auffassung des BMF nicht gegeben“, erläutert Frank Rottenbacher die Sichtweise des BMF. „Und wenn geschlossene Fonds nicht unter die MiFID fallen, können ungebundene Vermittler nach unserer Einschätzung somit auch nach Inkrafttreten der MiFID noch Anteile an geschlossenen Fonds vermitteln, ohne sich unter ein Haftungsdach zu begeben oder ein Finanzdienstleistungsinstitut zu gründen, was wir ausdrücklich begrüßen“, so Rottenbacher weiter. Die in Brüssel beschlossene MiFID muss bis Ende Januar nächsten Jahres in nationales Recht umgesetzt werden. Zurzeit erarbeitet das BMF einen nationalen Gesetzesvorschlag. In letzter Zeit gab es Meldungen, dass die Initiatoren von geschlossenen Fonds unter die hohen Anforderungen der MiFID fallen könnten.

Besonders engagiert: Die AfW-Fördermitglieder

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