Seit 1934 existiert in Deutschland das sogenannte Provisionsabgabeverbot auf Grund einer Anordnung des „Reichsaufsichtsamts für die Privatversicherung“. Danach sind mittelbare und unmittelbare Sondervergütungen an Versicherungsnehmer oder versicherte Personen verboten. Der AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. als mitgliederstärkster Vermittlerverband setzt sich aktiv für eine Abschaffung dieses überholten Verbotes ein. Rechtsanwalt Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW hierzu: „Zwar sehen wir den Geltungsbereich des Verbots keinesfalls auf Versicherungsmakler bezogen, sondern ausschließlich auf die Versicherer und den Ausschließlichkeitsvertrieb. Das ist jedoch umstritten, obwohl u. a. das OLG Celle bereits durch Urteil von 1994 im Sinne unserer Auffassung entschieden hat. Um daher hier endgültig Klarheit zu erhalten, sollte die Abschaffung kurzfristig erfolgen.“ Der AfW begrüßt insofern sehr die aktuell durch das Bundeskartellamt geäußerten Bedenken an dem bestehenden Zustand. „Das Verbot muss fallen, da es sich um eine eindeutig wettbewerbsbeschränkende Regelung handelt. Es hindert insbesondere die einheitliche Berufsausübung von Allfinanzvermittlern, da z.B. bei der Fondsvermittlung eine solche Regelung nicht besteht.“ so Wirth weiter.