Der AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. begrüßt, dass die REWE Deutsche Supermarkt KG aA. auf das Einlegen der Berufung gegen das Urteil des Landgericht Wiesbaden (Az.: 11 O 8/08) vom 14.05.2008 verzichtet hat. In dem vom AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. geführten Rechtsstreit wurde REWE verurteilt, dass Versicherungsverträge in den von ihr betriebenen Einzelhandelsfilialen der Marke Penny nicht mehr in dieser Form angeboten werden dürfen. „Für uns ist die Entscheidung der Rewe-Gruppe, auf eine Revision des Urteils zu verzichten, ein klarer Beweis dafür, dass nun auch REWE die Rechtswidrigkeit dieser Art der Versicherungsvermittlung erkannt hat“, ist der Prozessvertreter und AfW-Vorstand, Rechtsanwalt Norman Wirth überzeugt. „Mit der Rechtskraft dieses Urteils ist hoffentlich dem Vertriebsweg von Versicherungen über den Einzelhandel endgültig ein Riegel vorgeschoben. Das ist eine sehr gute Nachricht für seriöse Versicherungsvermittler und die Verbraucher, da die Notwendigkeit einer qualifizierten und persönlichen Beratung bei der Versicherungsvermittlung damit nun auch durch ein Gericht klargestellt wurde“, so Rechtsanwalt Wirth weiter. Der AfW vertritt die Hoffnung, dass nunmehr weitere derartige Prozesse nicht erforderlich sein werden und die zuständigen Aufsichtsbehörden von sich aus bei solchen Verstößen gegen die Gewerbeordnung tätig werden. Erste Gespräche bei den jeweiligen Ministerien wurden bereits durch AfW-Politikvorstand Rottenbacher geführt. Kontakt zu den verantwortlichen Gewerbeämtern und der BaFin wurde ebenfalls aufgenommen. Der AfW appelliert an dieser Stelle nochmals an die Versicherungsunternehmen, Verkaufsaktionen über den Einzelhandel zu unterlassen und sich auf die gute Partnerschaft mit den Maklern zu besinnen.