26.10.2009 – AfW begrüßt Orientierung am Versicherungsvermittlerrecht im Koalitionsvertrag

CDU und FDP werden die „Anforderungen an Berater und Vermittler insbesondere in Bezug auf Qualifikation, Registrierung, und Berufshaftpflicht in Anlehnung an das Versicherungsvermittlergesetz vereinheitlichen“. So steht es im Koalitionsvertrag der beiden Regierungsparteien.

Der AfW begrüßt das Ziel der Koalition, die Anforderungen an Berater und Vermittler zu vereinheitlichen, denn er fordert diese Angleichung bereits seit Jahren. „Es wird dringend Zeit, hier Rechtssicherheit für alle Berater und Vermittler zu schaffen und diese Punkte nicht der Rechtssprechung in den nächsten Jahren zu überlassen“, kommentiert AfW-Politikvorstand Frank Rottenbacher die Vereinbarung im Koalitionsvertrag.

Auch die Orientierung an den bereits geltenden Regeln für Versicherungsvermittler entspricht den Wünschen des Branchenverbands. „Wir haben stets gegen eine Überregulierung gekämpft. Als Folge der Finanzmarktkrise stand zum Beispiel eine Umkehr der Beweislast durchaus im Raum. Daher freuen wir uns über die Festlegung der Koalition, sich am Versicherungsvermittlerrecht zu orientieren.“, freut sich Rottenbacher. Im zweiten AfW-Vermitterbarometer hatten sich im Mai 2009 nur 10% der Vermittler gegen eine solche Regulierung ausgesprochen. Der Verband hatte der Politik daraufhin die grundsätzliche Unterstützung der Branche signalisiert.

Aus Sicht des AfW bleibt der Koalitionsvertrag in Bezug auf Offenlegung von Gebühren/Provisionen vage. Auch die Forderung, dass Kunden „die wesentlichen Bestandteile einer Kapitalanlage … schnell erkennen können“ müssen, zeigt, dass zentrale Einzelheiten noch zu klären sind. „Jetzt kommt es auf viele Details an. Wir werden diese Diskussionen weiter sehr eng begleiten und die Interessen unserer Mitglieder vertreten.“ so Rottenbacher weiter.

Besonders engagiert: Die AfW-Fördermitglieder

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