14.05.2009 – AfW weist pauschale Unterstellung der Bundesregierung zurück

Mit Verärgerung reagiert der AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. auf Passagen der „Checkliste Altersvorsorge“ des Bundesarbeitsministeriums.

Grundsätzlich begrüßt der AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. alle Aktivitäten der Bundesregierung, die den Verbraucher über die Notwendigkeit und die Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge informieren. In der Publikation des Arbeitsministeriums (Herausgeber ist die Bundesregierung) wird der Verbraucher nach Ansicht des AfW jedoch falsch über die Informationsverpflichtungen des Vermittlers informiert. Unter der Seiten-Überschrift „Worüber der Vermittler informieren muss“ folgt auf derselben Seite nur einen Absatz später eine relativierende Kapitelüberschrift „Darüber sollte der Vermittler Sie informieren“ und anschließend der Satz: „seine Provision, also die Vergütung, die ihm der Anbieter zahlt, wenn er Ihnen ein Produkt vermittelt“. Gleich anschließend klärt das Ministerium zwar auf, dass „seit 2008 die Abschluss-, Vertriebs- und Verwaltungskosten in Euro und Cent offenzulegen“ wären, aber diesen Unterschied zwischen Vermittlerprovision und den Abschlusskosten wird kein Verbraucher verstehen. Besonders kritisch sieht der AfW den „praktischen Hinweis“ des Ministeriums: „Fragen Sie auch dann nach seinen Provisionen, wenn er nicht zur Auskunft verpflichtet ist. Wer ein Geheimnis daraus macht, hat vielleicht noch mehr zu verbergen.“ Dazu AfWPolitikvorstand Frank Rottenbacher „Wir wehren uns ganz entschieden gegen diese pauschale Unterstellung. Es ist in Deutschland nicht üblich, offen über sein Einkommen zu sprechen. Es kann nicht sein, dass derjenige, der es nicht tun will, gleich in eine kriminelle Ecke gerückt wird. Mit der VVG-InfoV. hatte sich die
Bundesregierung klar gegen den Provisionsausweis entschieden. Es ist unmöglich, dass jetzt ein Ministerium hier seine eigene Politik fährt.“

Der AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. ist ebenfalls nicht einverstanden, dass die Verbraucherschutzzentralen als Beratungsstelle empfohlen werden. „Die Verbraucherschutzzentralen können nicht nachweisen, dass alle dort in der Versicherungsberatung tätigen Mitarbeiter die Anforderungen der Vermittlerverordnung erfüllen. Und ausgerechnet der Gesetzgeber, der allen Vermittlern die Anforderungen auferlegt hat empfiehlt jetzt – finanziert mit Steuergeldern – eine Organisation, die diese Voraussetzungen nicht erfüllt? Das ist für mich vollkommen unverständlich. Der AfW wird weiter für einen fairen Wettbewerb kämpfen.“, so AfW-Vorstand Frank Rottenbacher.

http://www.altersvorsorge-machtschule.de/fileadmin/user_upload/downloads/Sonstige_Dokumente/AmS_Checkheft.pdf

Besonders engagiert: Die AfW-Fördermitglieder

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