Am 30.06.2014 befragte der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags Sachverständige zum Lebensversicherungsreformgesetz. Als einziger Vermittlerverband neben dem Bundesverband Deutscher Vermögensberater vertrat der AfW die Interessen ungebundener Vermittler.
In der zweistündigen, öffentlichen Befragung der Sachverständigen standen die Themenbereiche Bewertungsreserven sowie Ausschüttungssperre im Mittelpunkt.
Die für Vermittler besonders relevanten Themen wurden nur kurz angerissen. Der AfW – in der Anhörung vertreten durch Frank Rottenbacher, Norman Wirth und Markus Kiener – hatte schon mit seiner schriftlichen Stellungnahme eine verpflichtende Offenlegung der Abschlussprovision kritisiert und ausführlich begründet, dass dies zu Fehlentscheidungen bei Kunden führen kann und insbesondere Makler im Wettbewerb benachteiligen würde. „In der Anhörung wurde nun deutlich, dass statt des obligatorischen Provisionsausweises die Angabe einer Gesamtkostenquote treten könnte“ so AfW-Vorstand Frank Rottenbacher.
Sehr deutlich wurde von allen Sachverständigen der Zeitplan des Gesetzgebungsverfahrens und des Inkrafttretens kritisiert. „Wir erwarten, dass die Abgeordneten die Argumente aufnehmen und große Teile des Gesetzes erst zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft treten lassen“ so Rottenbacher.