Aktion „Einspruch – IDD“ gestartet

28.02.2017

Der AfW hat am 28.02.2017 seine Mitglieder aufgefordert, Termine bei Bundestagsabgeordneten zu machen. Ziel ist der Aktion ist es, möglichst vielen Abgeordneten die Problematik zu erläutern, die sich durch die Umsetzung der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie in deutsches Recht ergibt. Die Mitgliederinformation hatte folgenden Wortlaut:

 

Liebe AfW-Mitglieder,

seit Monaten kämpfen wir gemeinsam als AfW für eine vermittlerfreundliche Umsetzung der  Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) in deutsches Recht. Nun kommen wir in die entscheidende Phase und es wird Zeit, dass wir alle – auch Sie als AfW-Mitglied – aktiv werden!

Unsere Bitte: Erheben Sie „Einspruch“ bei Ihrem Bundestagsabgeordneten!

Informieren Sie ihn – am besten persönlich – , was einen Makler ausmacht und dass ein Versicherungsmakler der beste Verbraucherschützer ist. Und vor allem: Bringen Sie ihren Unmut darüber zum Ausdruck, welcher Einschnitt in Ihre Berufsausübung in den kommenden Wochen in Berlin verabschiedet werden soll.



 
Was ist passiert?

Wie Sie wissen, wird die Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) zur Zeit in deutsches Recht umgesetzt. Bleibt es bei dem aktuellen Kabinettsentwurf, dann hat das schwerwiegende Folgen für Ihre Vergütung und Ihre Beratung:

  1. Sie als Makler dürfen dann zukünftig Ihre Vergütung ausschließlich von Versicherungsunternehmen und z.B. nicht von Kunden erhalten.
  2. Die Versicherungsunternehmen dürfen bzw. sollen sogar direkt an Ihnen vorbei auf Ihre Kunden zugehen, um eigene Beratungsleistungen anzubieten – oder sind zumindest verpflichtet intensiv zu kontrollieren, ob Sie Ihre Kunden „richtig“ beraten haben.

Beide Punkt sind inakzeptabel und ein massiver Eingriff in Ihre gewerbliche Unabhängigkeit als Sachwalter Ihrer Kunden. Die Kurzform unserer Kritik finden Sie hier, die ausführliche AfW-Stellungnahme mit allen Kritikpunkten hier.

Was können Sie tun?

Kämpfen Sie mit uns und Ihren Kolleginnen und Kollegen in ganz Deutschland in einer Gemeinschaft. – Für sich selbst und Ihre Kunden. Gemeinsam werden wir dafür sorgen, dass sich jeder Bundestagsabgeordnete – als Ergebnis Ihres Besuches – für die Rettung des Berufsstandes des Maklers einsetzt.

So könnte Ihr Gespräch mit Ihrem Bundestagsabgeordneten (MdB) aussehen:

  1. Ermitteln Sie „Ihren“ Bundestagsabgeordneten. Eine Suche finden Sie hier. Dort können Sie u. a. über Ihre Postleitzahl suchen.
  2. Vereinbaren Sie einen Termin in seinem Wahlkreisbüro. In folgenden Kalenderwochen müsste Ihr Abgeordneter in seinem Wahlkreis erreichbar sein (keine Sitzungswochen in Berlin):

a)  9. KW
b)  11. KW
c)  14. bis 16. KW

3. Drucken Sie sich unsere Stellungnahme aus und nehmen Sie diese mit. Überreichen Sie unsere Kritik/Anregungen Ihrem MdB.

4. Nehmen Sie Bezug auf folgenden Kabinettsentwurf: „Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Januar 2016 über Versicherungsvertrieb und zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes“. Er setzt die Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) aus Brüssel um. Wegen der Bundestagswahl soll dies noch vor der Sommerpause geschehen.

5. Schildern Sie, mit welchem Selbstverständnis Sie als Makler Ihre Kunden beraten. Erläutern Sie, dass Sie als Makler im ausschließlichen Interesse des Kunden und nicht der Versicherer agieren. Zeigen Sie auf, wie groß der Aufwand für Ihre Beratungsdienstleistungen ist und dass diese Arbeit auch eine angemessene Vergütung wert sein muss.

6. Machen Sie deutlich, dass der Gesetzgeber sich nicht in die Vergütung einer ganzen Branche einmischen darf. Es muss auch für interessierte Makler möglich bleiben, Honorare für ihre Dienstleistungen von Privatkunden zu nehmen. Sonst ist dem Beratungsdiebstahl Tür und Tor geöffnet (Kunde lässt sich durch Sie beraten, schließt dann aber im Internet ab). Zukünftig hätten Sie keine Chance mehr, das zu verhindern.

7. Stellen Sie klar, dass die Beratungsqualität und Unabhängigkeit nicht von der Vergütungsform abhängt.

8. Betonen Sie, dass Sie als Makler auf der Seite Ihrer Kunden stehen und dass es ein Skandal wäre, wenn der Gesetzgeber sogar vorschreibt, dass Versicherer an Ihnen vorbei Ihre Kunden kontaktieren sollen oder aber als zusätzliche Aufsicht eingesetzt werden.

9. Stellen Sie klar, dass durch dieses Gesetz Arbeitsplätze im Wahlkreis gefährdet sind. Machen Sie deutlich, dass dem Verbraucherschutz ein Bärendienst erwiesen wäre, wenn der Versicherungsmakler derart zu Gunsten der Ausschließlichkeit oder der quasi nicht vorhandenen Versicherungsberater geschwächt würde.

10. Bitten Sie Ihren MdB, diese Informationen an den sog. Berichterstatter seiner Bundestagsfraktion weiterzuleiten und auf Änderungen zu pochen.

Wie gesagt, das sind nur Anregungen. Wichtig ist, dass Ihr MdB den Druck nach oben, also zum Berichterstatter seiner Bundestagsfraktion, weitergibt.


Teilen Sie Ihre Erfolge mit uns allen auf Facebook, Twitter & Co.!

Machen Sie Ihr Engagement öffentlich und schildern Sie Ihr Gespräch und die Reaktion Ihres Abgeordneten in den sozialen Medien unter dem Hashtag #EinspruchIDD

Also, auf geht´s. Jetzt sind wir alle gefordert. Gemeinsam sind wir stark und können diese Bedrohung unseres Berufsstandes abwenden! Machen Sie mit! Denn zu warten, dass es andere machen, könnte bedeuten, dass wir künftig alle mit den Folgen leben müssen!

Wir sind gespannt auf Ihre Schilderungen der Gespräche mit Ihren Abgeordneten und wünschen Ihnen viel Erfolg!

Ihr AfW Team

Norman Wirth | Frank Rottenbacher | Matthias Wiegel

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Besonders engagiert: Die AfW-Fördermitglieder

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