Aus IMD wird IDD

Trilog-Verhandlungen zur Überarbeitung der Versicherungsvermittlerrichtlinie beendet.

Auch aus dem Bundeswirtschaftsministerium wurde dem AfW bestätigt, dass die Trilog-Verhandlungen in Brüssel zur Überarbeitung der Versicherungsvermittlerrichtlinie gestern erfolgreich abgeschlossen wurden.

So wird aus der Insurance Mediation Directive (IMD) die Insurance Distribution Directive (IDD), um über den Namen schon klarzustellen, dass es sich um eine Regulierung der gesamten Vertriebskette handelt.

Der offizielle Abschlusstext, der nun ans Parlament gehen wird, liegt aber noch nicht offiziell vor. Regelungen zur Provisionsoffenlegung oder –einschränkung soll es nicht geben. Wie der AfW aus Brüssel erfahren hat, wird es eine regelmäßige Weiterbildungsverpflichtung von 15 (statt 40 Stunden) jährlich geben. Dieses „professional training“ solle aber „substantiell“ sein. Damit könnten reine Produktschulungen aus der Erfassung fallen.

„Lieber 15 Stunden qualifizierte Weiterbildung als 40 Pflichtstunden mit einem Bauchladen an Inhalten pro Jahr. Oder anders formuliert: Wenn Vermittler Zeit in Weiterbildung investieren, dann sollen sie auf jeden Fall davon inhaltlich profitieren und nicht ihre Zeit absitzen“, begrüßt AfW-Vorstand Frank Rottenbacher in einer ersten Stellungnahme diesen Beschluss.

Der Text wird nun ins Parlament gehen, dann in die Übersetzung, so dass eine Veröffentlichung im Europäischen Gesetzblatt erst im Spätherbst 2015 stattfinden wird. Nach AfW-Informationen wurde sich auch auf eine 24 monatige Übergangsfrist geeinigt. Das bedeutet, dass das Inkrafttreten der IDD in die Zeit der Bundestagswahl 2017 kommen könnte. „Wir gehen daher davon aus, dass die nationale Umsetzung zeitnah starten wird, um nicht nur das Gesetz, sondern auch dann nachfolgend die Verordnung rechtzeitig vor Beginn des heißen Wahlkampfes fertig zu haben“, so Rottenbacher.

Besonders engagiert: Die AfW-Fördermitglieder

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