Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat in einem Gespräch mit AfW-Vorstand
Frank Rottenbacher diese Woche klar gestellt, dass geschlossene Fonds nach
Auffassung des Ministeriums nicht unter die MiFID fallen.. Diese Sichtweise hat
das BMF nun auch in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der FDPBundestagsfraktion
schriftlich bestätigt.
Der AfW begrüßt ausdrücklich die Entscheidung des BMF, dass geschlossene
Fonds nicht unter die MiFID fallen sollen. „Wenn in der MiFID von übertragbaren
Wertpapieren die Rede ist, so ist damit gemäß Artikel 4 Abs. 1 Nr. 18 maßgeblich,
dass diese am Kapitalmarkt gehandelt werden und mit Aktien vergleichbar
sind. Diese ist bei Anteilen an geschlossenen Fonds nach Auffassung des BMF
nicht gegeben“, erläutert Frank Rottenbacher die Sichtweise des BMF. „Und
wenn geschlossene Fonds nicht unter die MiFID fallen, können ungebundene
Vermittler nach unserer Einschätzung somit auch nach Inkrafttreten der MiFID
noch Anteile an geschlossenen Fonds vermitteln, ohne sich unter ein Haftungsdach
zu begeben oder ein Finanzdienstleistungsinstitut zu gründen, was wir ausdrücklich
begrüßen“, so Rottenbacher weiter.
Die in Brüssel beschlossene MiFID muss bis Ende Januar nächsten Jahres in nationales
Recht umgesetzt werden. Zurzeit erarbeitet das BMF einen nationalen
Gesetzesvorschlag. In letzter Zeit gab es Meldungen, dass die Initiatoren von
geschlossenen Fonds unter die hohen Anforderungen der MiFID fallen könnten.