05.12.2007 – Neue Regelung zum Risikomanagement Im Vermittlerbereich

Erfolg für Makler — AfW überzeugt BaFin

Ab dem 01.12.2007 gilt an Stelle des bisherigen Rundschreibens 1/94 das Rundschreiben 9/2007, mit welchem die bisherigen Regelungen zum sog. Risikomanagement in der Zusammenarbeit von Versicherern mit Vermittlern den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen angepasst werden. Zu dem ursprünglichen Entwurf hatte der AfW sich sehr deutlich und kritisch
im Anhörungsverfahren geäußert. Erhebliche Kritikpunkte des AfW wurden aufgenommen und der Entwurf wesentlich geändert.

Die noch im Entwurf des Rundschreibens vorgesehene erneute Vorlage aller schon für die Erlangung der Erlaubnis des 34d GewO erforderlichen Unterlagen bei jeder neu beginnenden Zusammenarbeit eines Maklers mit einem Versicherungsunternehmen ist vom Tisch! Dies hätte zu der absurden Situation geführt, dass ein Makler bis zu vier Mal pro Jahr diese kostenpflichtigen Unterlagen bei den zuständigen Behörden hätte anfordern müssen. Einzig der AfW hatte dieses ursprüngliche Vorhaben gegenüber der BaFin massiv kritisiert.

Nunmehr heißt es in dem Rundschreiben: „Auf die Vorlage eines Führungszeugnisses, eines Auszuges aus dem Gewerbezentralregister sowie eines Auszuges aus dem Schuldnerverzeichnis kann nach Auffassung der BaFin verzichtet werden, wenn der Versicherer festgestellt hat, dass der Vermittler im Versicherungsvermittler-Register als Makler bzw. Mehrfachagent eingetragen ist.“ Anderes gilt jedoch für gebundene Vermittler, welche regelmäßig nicht im Vermittlerregister eingetragen sind. Es ist allen Maklern dringend zu empfehlen, sich umgehend um die Registrierung zu bemühen, auch wenn sie auf Grund der sogenannten „Alte-Hasen-Regelung“ eigentlich keine Eile hierzu hätten.

Nach dem Inhalt des Rundschreibens besteht die geplante regelmäßige Überprüfung während der Zusammenarbeit von Makler und Versicherungsunternehmen insoweit, als diese Überprüfung einzig durch Beachtung der von der IHK zu Verfügung gestellten „Löschliste“ des Vermittlerregisters zu erfolgen hat.

Ein Wermutstropfen für die freie Maklerschaft besteht jedoch: Das einzig vom AfW im Anhörungsverfahren kritisierte AVAD-Verfahren bleibt, trotz des vom AfW aufgezeigten eindeutigen systematischen Bruchs, bestehen.

Der AfW bleibt bei seiner Auffassung, dass einem privatrechtlichen und von der Versicherungswirtschaft dominierten Verein nicht vom Gesetzgeber grundsätzlich staatlichen bzw. öffentlich-rechtlichen Institutionen zugewiesene Überwachungsaufgaben übertragen werden können. Der AfW wird sich weiter für die Abschaffung der Verpflichtung zum AVADVerfahren einsetzen.

Besonders engagiert: Die AfW-Fördermitglieder

4 | 91