22.02.2018
Stellungnahme zum Entwurf eines Rundschreibens „Hinweise zum Versicherungsvertrieb“ (Geschäftszeichen VA 35-I 4105-2017/0077) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
In der 5-Seitigen Stellungnahme gehen wir auf folgende Themen näher ein:
- Qualifikation der Versicherungsvertreter und deren regelmäßige Überprüfung
- Makler und Rechtsdienstleistungsgesetz
- Bearbeitung von Beschwerden
- AVAD-Verfahren
- Sondervergütung und Begünstigungsverträge (48b VAG)
- Vertriebsvergütung, Anreize und Interessenskonflikte
„Versicherungsmaklerinnen und -makler sind wie alle am Wettbewerb beteiligte Unternehmen auf verlässliche, gerechte und die weitere Berufsausübung ermöglichende Rahmenbedingungen angewiesen. Mit den zahlreichen regulatorischen Eingriffen und stetigen gesetzlichen Änderungen werden viele Marktteilnehmer jedoch verunsichert. Der Entwurf des BaFin-Rundschreibens manifestiert leider weitere Ungleichbehandlungen und Wettbewerbsverzerrungen, wenn es beispielsweise um die Qualifikation von gebundenen Vertretern geht oder um das Thema Vergütung.“, so Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des Bundesverband Finanzdienstleistung weiter.