Der AfW e. V. warnt Makler und Versicherer eindringlich davor, eine notwendige Qualifikation erst im Jahr 2008 zu beginnen. Wer seinen Lehrgang zeitlich so bucht, dass eine IHK-Prüfung erst gegen Ende 2008 abgelegt werden kann, der läuft große Gefahr, ab 2009 nicht mehr vermitteln zu dürfen.
Hintergrund: Der AfW hatte durch seine politischen Gespräche im Rahmen der Vermittlerrichtlinieerreicht, dass die Übergangsfrist für das eventuell notwendige Nachholen einer Qualifikation wieder auf zwei Jahre verlängert wurde. Diese Frist endet am 31.12.2008 , wenn das Gesetz wie erwartet noch in diesem Jahr verkündet wird.
„Wer noch eine Qualifikation benötigt und diese für 2008 einplant läuft Gefahr, ab dem 1.1.2009 nicht mehr vermitteln zu dürfen, wenn er Ende 2008 keinen Abschluss vorweisen kann. Denn spätestens zum 1.1.2009 muss die Erlaubnis nach §34d GewO vorliegen und die erhält nur, wer eine Qualifikation nachweisen kann“, so AfW-Vorstand Thomas Schmidt. „Bei IHK-Durchfallquoten von 20 bis 30 Prozent könnte dann jeder vierte von den Qualifikationsanforderungen betroffene Makler oder Vermittler ein temporäres Berufsverbot erhalten“, ergänzt Vorstandskollege Norman Wirth.
Als Service stellt der AfW im Rahmen seiner „Informationsoffensive Vermittlerrichtlinie“ einen kostenlosen online EU-Richtlinien-Qualifikationscheck auf seiner Homepage zur Verfügung: www.afw-verband.de. Vermittler und Makler erhalten dort Auskunft , ob sie von den Qualifikationsanforderungen einer EU-Richtlinie betroffen sind.
Bisher werden vier Prüfungen zur/-m Versicherungsfachfrau/-mann pro Jahr angeboten. Die Kammern haben gegenüber dem AfW geäußert, wegen der erwarteten „Bugwelle an Prüflingen“ bei Bedarf auch zusätzliche Prüfungstermine zu organisieren. Wie viele zusätzliche Prüfungen und an welchen Terminen diese dann stattfinden werden, ist noch unbekannt.
Fazit: Die Prüfung muss der betroffene Personenkreis so oder so ablegen. Wer gleich Anfang 2007 mit seiner Qualifikation startet, ist zeitlich auf der sicheren Seite. Er kann sich ein Durchfallen erlauben und läuft nicht offenen Auges in eine Zeitfalle, die im zeitweiligen Berufsverbot enden kann.