Die Wellen schlagen hoch, wenn es um den Entwurf zur VVGInformationspflichtenverordnung geht. Nach dem bisherigen Entwurf ist in Bezug auf Lebensversicherungen und Berufsunfähigkeitsversicherungen wie auch in Bezug auf Krankenversicherungen vorgesehen, dass der jeweilige Versicherer den Versicherungsnehmer über die Höhe der Kosten für die Vermittlung und den Abschluss des Vertrages, soweit diese nicht gesondert in Rechnung gestellt werden, zu informieren hat. Die Information sollte in Euro und Cent ausgewiesen sein.
Nunmehr hat es den Anschein, dass diese fragwürdige Regelung doch nicht zum Tragen kommt. Auf eine schriftliche Anfrage an die Bundesjustizministerin Zypries antwortet sie:
„ … kann ich Ihnen versichern, dass Makler oder Angestellte eines Versicherungsunternehmens nicht zur Offenlegung ihrer Einkünfte gezwungen werden sollen. Dies ist keineswegs Ziel der Verordnung. … Nach den Gesprächen, die ich selbst und die meine Mitarbeiter geführt haben, zeichnet sich, auch um den von Ihnen dargestellten Konflikt zu entschärfen, als Kompromisslösung ab, dass dem Kunden die in die Prämien einkalkulierten Kosten mitgeteilt werden müssen. Zu der von Ihnen befürchteten Bekanntgabe konkreter individueller Vergütungsbestandteile oder Provisionen kommt es damit nicht.“ Sollte es also tatsächlich zu der nun avisierten Änderung des Verordnungsentwurfes kommen, wäre das Problem der centgenauen Offenlegung der Courtagen nicht mehr gegeben.
Der geschäftsführende Vorstand des AfW, Rechtsanwalt Norman Wirth, äußert hierzu: „Es ist sehr zu hoffen, dass Frau Zypries nicht wieder auf den alten Entwurf zurückkommt. Der Wettbewerbsnachteil der unabhängigen Versicherungsmakler wäre erheblich.
Der AfW bleibt jedoch bei seiner Forderung an die Politik, den Ausweis der Kosten in Euro und Cent völlig aufzugeben. Es bleibt ansonsten eine nicht zu akzeptierende Ungleichbehandlung gegenüber anderen Finanzprodukten, bei welchen ein Ausweis der Kosten in Euro nicht erforderlich ist.“